Krankenhausreform in SH: Neues Landeskrankenhausgesetz

Das Kabinett Schleswig-Holstein hat am Dienstag im Rahmen der Krankenhausreform einem neuen Landeskrankenhausgesetz zugestimmt. Künftig steuern Leistungsgruppen die Krankenhausplanung…

20. August 2026
  • Politik

Schleswig-Holstein treibt die Umsetzung der Krankenhausreform auf Landesebene voran: Das Kabinett hat der Novelle des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) zugestimmt. Das Gesetz überträgt die bundesrechtlichen Vorgaben der Krankenhausreform in Landesrecht und schafft damit die rechtliche Grundlage für einen neuen Krankenhausplan, der parallel zur Reform erarbeitet wird.

Leistungsgruppenbasierte Planung als Kernstück

Zentrales Element der Neuregelung ist die leistungsgruppenbasierte Krankenhausplanung, wie sie die Krankenhausreform bundesweit vorsieht. Die Leistungsgruppen bestimmen künftig, welche Angebote Kliniken vorhalten dürfen. Da die Bundesreform die psychiatrischen Fachgebiete ausklammert, schafft Schleswig-Holstein eigene Rechtsgrundlagen für psychiatrische Leistungsgruppen sowie deren Zuweisungsverfahren.

Datenbasiert, flexibel, verbindlich

Die Krankenhausplanung soll im Zuge der Reform stärker datenbasiert, kontinuierlich fortgeschrieben und verfahrensseitig vereinfacht werden. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betonte, flexiblere Strukturen sollen eine schnellere Reaktion auf veränderte Versorgungsanforderungen ermöglichen. Auch die Regelungen zur Aufnahme und Herausnahme aus dem Krankenhausplan werden im Rahmen der Krankenhausreform klarer und verbindlicher gefasst.

Weitere Reformelemente: Notfallversorgung und Krisenresilienz

Über die Kernpunkte hinaus bringt die Krankenhausreform in Schleswig-Holstein folgende Neuerungen mit sich:

  • Länderübergreifende Notfallversorgung: Der Behandlungskapazitätennachweis soll länderübergreifend geöffnet werden, insbesondere mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, um die Notfallversorgung effizienter zu gestalten.
  • Krisenresilienz: Verbindlichere Vorgaben sollen die Widerstandsfähigkeit der Kliniken in Krisensituationen stärken.
  • Sektorenübergreifende Versorgung: Verschlankte Abstimmungsstrukturen sollen die Zusammenarbeit zwischen den Versorgungssektoren erleichtern.

Ausblick: Wie geht es weiter?

Der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform wird nun dem Landtag zur Entscheidung zugeleitet. Die Umsetzung ist für Ende 2026 geplant.

Quelle:
schleswig-holstein.de

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