Schleswig-Holstein setzt auf KLAAS-Software für Antragsverfahren

Staatssekretär Olaf Tauras informierte im Sozialausschuss über das KHVVG. Ab 2027 sollen Leistungsgruppen verbindlich eingeführt werden. Krankenhäuser beantragen diese digital, geprüft wird durch den Medizinischen Dienst Nord. Eine Software soll den Ablauf unterstützen…

18. September 2025
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Gesundheits-Staatssekretär Dr. Olaf Tauras berichtete im Sozialausschuss des Kieler Landtags über die Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Ab 1. Januar 2027 müssen die Leistungsgruppen im stationären Bereich ausgewiesen sein. Krankenhäuser stellen künftig elektronische Anträge für die Leistungsgruppen, die sie erbringen wollen. Diese Anträge enthalten Nachweise zu Fallzahlen, Personal- und Sachvoraussetzungen und werden digital an den Medizinischen Dienst Nord übermittelt. Der MD Nord erstellt daraufhin ein Gutachten, das die Grundlage für die Entscheidung bildet, ob eine Klinik bestimmte Leistungen anbieten darf. Zur strukturierten Bearbeitung hat Schleswig-Holstein mit dem Softwareanbieter trinovis einen Vertrag geschlossen. Das System KLAAS wird auch in acht weiteren Bundesländern eingesetzt und soll die Abläufe zwischen Krankenhäusern, Ministerium und MD Nord vereinfachen. Laut Tauras sollen die Kliniken im Land transparent und zeitnah über den Fortschritt informiert werden. Ein Startsignal für die Nutzung des Tools mit Möglichkeit zur Stammdatenpflege soll frühzeitig kommuniziert werden. Parallel setzt sich Schleswig-Holstein gemeinsam mit weiteren Ländern bei der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für Nachbesserungen am Gesetz ein.

Quelle:
aeksh.de

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