Schleswig-Holstein überträgt Regionalkonferenzen zur Krankenhausreform ab 21. September live im Internet
Schleswig-Holstein überträgt sechs Regionalkonferenzen zur Krankenhausreform ab dem 21. September per Livestream. Parallel startet das formelle Anhörungsverfahren für Kliniken…
- Politik
Das Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein macht die sechs anstehenden Regionalkonferenzen zur Krankenhausreform per Livestream öffentlich zugänglich. Aufzeichnungen sollen anschließend unter https://schleswig-holstein.de/krankenhaus abrufbar sein. Vor Ort teilnehmen dürfen ausschließlich persönlich eingeladene Vertreter der Kliniken, Kommunen und der regionalen Politik.
Die Konferenzen finden zwischen dem 21. September und dem 6. Oktober 2026 statt, mit Veranstaltungsorten in Lübeck, Itzehoe, Schleswig, Husum, Kiel und Eutin. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken eröffnet jede Veranstaltung. Philipp Letzgus von der Lohfert & Lohfert AG, die das Ministerium fachlich begleitet, erläutert Methodik und Datenbasis der Planung. Referatsleiterin Aenn Hachmeyer stellt gemeinsam mit der Ministerin die konkrete Versorgungsstruktur der jeweiligen Region vor.
Den Konferenzen vorausgegangen sind Regionalgespräche mit den Kliniken im Frühjahr sowie die Prüfung der Klinik-Anträge durch den Medizinischen Dienst Nord, der beurteilte, ob die bundesrechtlich definierten Qualitätsvorgaben erfüllt sind. Die Versorgungsregionen und die Grundzüge der absehbaren Entwicklungen hatte Ministerin von der Decken am 1. Juli öffentlich vorgestellt.
Inhaltlich geht es um die bevorstehende Zuweisung der 61 bundesgesetzlich vorgesehenen somatischen Leistungsgruppen an die Krankenhausstandorte im Land. Die vorgestellten Versorgungsstrukturen sind ausdrücklich als Zielbild zu verstehen: Das formelle Anhörungsverfahren beginnt ebenfalls am 21. September 2026 und läuft sechs Wochen. Krankenhausgeschäftsführungen können in dieser Zeit Stellung nehmen und ergänzende Unterlagen einreichen. Erkenntnisse daraus können in die abschließenden Entscheidungen einfließen.
Der neue Landeskrankenhausplan soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Planungsgrundlage bilden vier Ebenen sowie sechs Versorgungsregionen, die auf tatsächlichen Patientenströmen basieren. Die freie Klinikwahl der Patientinnen und Patienten bleibt davon unberührt.
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