Schlichtungsausschuss: Kodierung einer Bakteriämie

Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zu „Kodierung einer Bakteriämie: Wie wird eine vorliegende Infektion (z.B. Erysipel) mit Bakteriämie verschlüsselt?“ veröffentlicht

22. Januar 2025
  • MD


Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG am 11.12.2024 getroffene Entscheidung zu dem Verfahren S20240003 „Kodierung einer Bakteriämie: Wie wird eine vorliegende Infektion (z.B. Erysipel) mit Bakteriämie verschlüsselt?“ stellt das InEK mit der Begründung zur Verfügung…

Quelle:

g-drg.de


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