Schutz der Patientendaten durch das PDSG und den §75c SGB V
- Politik
Die Digitalisierung schreitet im Gesundheitswesen mit großen Schritten voran. Neben Vorteilen bringt das auch Risiken mit sich. Für IT-Berater Dr. Ralf Kollmann von der FIDES ist es aus diesem Grund wenig verwunderlich, dass der Gesetzgeber die Informationssicherheit in Krankenhäusern verstärkt. Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und speziell der dadurch eingeführte § 75c SGB V stellen in diesem Zusammenhang neue Anforderungen, die sich auf alle Krankenhäuser auswirken…
TÜV Nord
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