Schutzschirm verhindert Kurzarbeitergeld für Praxen und Krankenhäuser
- Ökonomie
Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen erhalten nach einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld, wenn sie unter den Schutzschirm fallen …
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