Schutzschirmverfahren eröffnet Pflegeunternehmen neue Sanierungschancen

Eine Insolvenz muss für Pflegeanbieter nicht das Ende bedeuten. Durch ein Schutzschirmverfahren können Betriebe unter eigener Regie sanieren, Kosten durch Vertragskündigungen senken und Zeit für strategische Neuausrichtung gewinnen. Voraussetzung ist eine transparente Buchführung. Fehler wie verspätete Anträge gefährden jedoch die Eigenverwaltung.

22. August 2025
  • Ökonomie
  • Personal


Eine Insolvenz bedeutet für Pflegeunternehmen nicht zwangsläufig Schließung oder Zerschlagung. Das Schutzschirmverfahren eröffnet die Möglichkeit, den Betrieb unter eigener Leitung fortzuführen und Sanierungsschritte einzuleiten. Dazu zählen die Kündigung belastender Leasing- und Mietverträge sowie die Anpassung von Strukturen. Besonders hervorzuheben ist, dass die Löhne in den ersten drei Monaten von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Dies verschafft Unternehmen Zeit, die Ursachen der Krise zu analysieren und Fehler künftig zu vermeiden.

Im Verfahren stehen die Gläubiger im Mittelpunkt, nicht die Gesellschafter. Dadurch können neue Eigentümer eingebunden werden, ohne dass der Betrieb zwingend beendet werden muss. Neben leistungswirtschaftlichen Maßnahmen wie Personal- oder Standortanpassungen umfasst die Sanierung auch finanzwirtschaftliche Schritte zur Reduzierung von Verbindlichkeiten.

Eine Eigenverwaltung bleibt allerdings an enge rechtliche Bedingungen gebunden. Nach dem Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) müssen Unternehmen geordnete Buchführung und Transparenz nachweisen. Bei verspäteter Antragstellung oder Vermögensverschiebungen ordnen Gerichte meist die Fremdverwaltung an. Für Pflegeanbieter gilt daher, rechtzeitig zu handeln und die formalen Voraussetzungen genau einzuhalten, um Chancen auf einen Neuanfang zu sichern.

Quelle:

carevor9.de