Schweiz zieht klare Datenschutzlinien für KI im Gesundheitswesen
Die Schweiz lässt beim Einsatz von KI im Gesundheitswesen keinen Interpretationsspielraum. Datenschutz gilt uneingeschränkt, Transparenz ist Pflicht, menschliche Kontrolle unverzichtbar. Für Kliniken wird KI damit zur Governance-Frage mit unmittelbarem Handlungsdruck…
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Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt klar, dass das revidierte Datenschutzgesetz auch für generative KI im Gesundheitswesen uneingeschränkt gilt. Besonders der Umgang mit sensiblen Patientendaten unterliegt strengen Vorgaben. Ohne eigenes KI-Gesetz setzt die Schweiz auf bestehende Prinzipien wie Transparenz, Verhältnismäßigkeit und klare Verantwortlichkeiten.
Gesundheitsdienstleister dürfen KI-Systeme nicht als Blackbox einsetzen. Patienten müssen erkennen können, wenn KI genutzt wird und haben Anspruch auf menschliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen. Der EDÖB warnt zudem vor sogenannter Schatten-KI, bei der Mitarbeitende unautorisierte Tools einsetzen und Daten die Schweizer Rechtsordnung verlassen.
Für Kliniken bedeutet dies konkreten Handlungsbedarf. Datenschutz-Folgenabschätzungen, klare KI-Governance-Strukturen und das Prinzip Human-in-the-Loop sind verbindlich umzusetzen. Einrichtungen mit EU-Bezug müssen zusätzlich den europäischen KI-Akt berücksichtigen. Die Aufsicht signalisiert, dass Innovation möglich bleibt, jedoch nur innerhalb klar definierter rechtlicher Grenzen.
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