Schwere Verbrühungen im Pflegeheim: Gericht spricht Bewohnerin Schmerzensgeld zu
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Pflegeheim Schmerzensgeld zahlen muss, nachdem eine geistig behinderte Bewohnerin bei einem Verbrühungsunfall schwer verletzt wurde und nun im Rollstuhl sitzt.
Ein tragischer Verbrühungsunfall in einem Pflegeheim führte dazu, dass eine geistig behinderte Frau nach mehreren Operationen im Rollstuhl sitzt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Pflegeheim haftet und 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss, da es seine Obhutspflicht gegenüber der Bewohnerin vernachlässigte. Die Klägerin, die am Prader-Willi-Syndrom leidet, erlitt schwere Verbrühungen, als sie in eine extrem heiße Badewanne stieg. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass das Heim für die Sicherheit der Bewohner verantwortlich ist und die Wassertemperatur hätte kontrollieren müssen, um solche Unfälle zu verhindern. Dies verdeutlicht die besonderen Pflichten von Pflegeeinrichtungen im Umgang mit geistig behinderten Bewohnern…
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