Sektorengrenzen sprengen: Länder fordern praxisnahe Reformanpassungen
Das Konzept der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen gilt als Hoffnungsträger der Krankenhausreform. Doch in der Praxis hakt es. Länder wie Baden-Württemberg sehen im aktuellen Gesetz massive Hürden. Ohne Nachbesserungen beim KHVVG bleiben innovative Versorgungsmodelle Theorie. Vor allem bei Finanzierung, Leistungskatalog und Förderfähigkeit braucht es neue Spielräume.
- Ökonomie
- Politik
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen stehen im Zentrum der aktuellen Krankenhausreform. Als Brückenschlag zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sollen sie Versorgungslücken schließen, pflegerische und medizinische Leistungen bündeln sowie neue Angebote wie Übergangspflege und ambulantes Operieren schaffen. Für die praktische Umsetzung fehlt es jedoch an passenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Darauf wies Layla Distler, Leiterin des Referats Krankenhausplanung im baden-württembergischen Gesundheitsministerium, beim Hauptstadtkongress hin.
Die Regeln des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), das Ende 2024 in Kraft trat, lassen derzeit keine flächendeckende Einführung zu. Insbesondere die getrennte Finanzierung nach SGB V und SGB XI blockiert eine gemeinsame Leistungserbringung. Die Bundesländer können bislang nur den stationären Anteil fördern, obwohl viele Einrichtungen kombinierte Leistungen anbieten. Auch das Wettbewerbsrecht erschwert den Aufbau gemeinsamer Versorgungsstrukturen.
Christian Karagiannidis, Mitentwickler des Level 1i-Konzepts, unterstrich die Bedeutung digitaler Vernetzung für eine funktionierende sektorenübergreifende Versorgung. Zudem seien niedrigere Anforderungen bei ärztlicher Präsenz sinnvoll, um die Wirtschaftlichkeit der neuen Einrichtungen zu sichern.
Die Länder fordern mehr Mitspracherecht beim Leistungskatalog, flexible Abrechnungsoptionen und Ausnahmeregelungen zur Förderung innovativer Versorgungsmodelle. Auch Neugründungen sollen erleichtert werden, etwa in Regionen mit Klinikschließungen. Klar ist: Ohne gesetzliche Nachbesserungen bleibt das Ziel sektorenübergreifender Versorgung auf halber Strecke stehen.
aerzteblatt.de