SG Detmold: Begründung AOP-Eingriff

8. November 2021
  • MD

SG Detmold, Urteil vom 31.05.2021 – S 31 KR 137/20
Sachverhalt:
Im Jahr 2017 wurde die Patientin notfallmäßig im Haus vorstellig und in der Folge stationär aufgenommen. Als Hauptdiagnose wurde die Diagnose T82.7 („Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen“) kodiert. Als durchgeführten Eingriff wurde der OPS 5-399.7 kodiert…

Quelle:

WRT Rechtsanwälte


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