SG Main: Krankenkasse nicht zur Erstattung von Einzelzimmer-Mehrkosten verpflichtet

Krankenkassen müssen Mehrkosten nicht erstatten

5. März 2024
  • Ökonomie

Wenn aus medizinischen Gründen eine stationäre Behandlung in einem Einzelzimmer erforderlich ist, ist es Aufgabe der Klinik, für eine entsprechende Unterbringung zu sorgen. Krankenkassen müssen Mehrkosten nicht erstatten

Quelle:

aerztezeitung.de


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