Sicherstellung der Strahlentherapie: NRW drängt auf Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Nordrhein-Westfalen fordert eine Reform des Krankenhausentgeltgesetzes, um die Abrechnung ambulanter Strahlentherapien während stationärer Aufenthalte zu ermöglichen und die onkologische Versorgungssicherheit zu stärken.

6. November 2024
  • Politik


Nordrhein-Westfalen hat einen Gesetzesantrag eingebracht, der das Krankenhausentgeltgesetz reformieren soll, um ambulante Strahlentherapien bei stationär aufgenommenen Patienten abrechenbar zu machen. Bisher erlaubt die aktuelle Rechtsprechung eine Abrechnung ambulanter Bestrahlungen durch Krankenhäuser nur dann, wenn die Klinik selbst einen Versorgungsauftrag für Strahlentherapie hat. Dadurch entsteht eine Versorgungslücke für onkologische Patienten, deren Behandlung während eines Krankenhausaufenthalts ambulant fortgeführt werden muss. Der neue Vorschlag sieht vor, dieses Abrechnungsverbot aufzuheben und Strahlentherapien, ähnlich wie bei der Hämodialyse, ambulant abrechenbar zu machen, selbst wenn das Krankenhaus keinen eigenen Versorgungsauftrag hat. Dies soll insbesondere für Fälle gelten, in denen der Krankenhausaufenthalt nicht primär onkologisch begründet ist, die Bestrahlung jedoch parallel weitergeführt werden muss…

Quelle:

bundestag.de


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