So gelingt der Umstieg auf die E-Rechnung in Arztpraxen
Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ab 2025 bringt grundlegende Veränderungen für Arzt- und Zahnarztpraxen, die sich frühzeitig auf effiziente, papierlose und gesetzeskonforme Prozesse einstellen sollten.
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Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Zahlungsverkehr in Deutschland schrittweise zur Pflicht, was auch Arzt- und Zahnarztpraxen betrifft. Diese elektronischen Rechnungen, die in Formaten wie ZUGFeRD 2.0 und XRechnung vorliegen, ermöglichen eine maschinelle Verarbeitung und reduzieren Verwaltungsaufwand sowie Kosten. Die Einführung erfolgt in Phasen: Während ab 2025 der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend wird, folgt ab 2027 für größere Unternehmen und ab 2028 für alle Betriebe auch die Versandpflicht. Die Umstellung bringt Vorteile wie Zeitersparnis, Kostensenkung und Nachhaltigkeit mit sich, erfordert aber rechtzeitige Vorbereitung. Dazu gehören die Prüfung der Praxissoftware, Schulungen des Teams und die Sicherstellung einer revisionssicheren Archivierung. Mit frühzeitiger Planung und Unterstützung durch Steuerberater und digitale Plattformen wie „Datev Unternehmen Online“ können Praxen den Übergang erfolgreich meistern und langfristig von optimierten Abläufen profitieren…
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