So verteilt Rheinland-Pfalz künftig die Leistungsgruppen
Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland nach NRW, das die Leistungsgruppenzuweisung im Rahmen der Krankenhausreform offenlegt. Der neue Krankenhausplan soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten…
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Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland die beabsichtigte Verteilung der Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform offengelegt. Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit prüfte die Anträge der Krankenhäuser und legte Vorschläge zur künftigen Versorgungsstruktur vor. Grundlage waren 1.325 Gutachten des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz zur Einhaltung bundesweiter Strukturqualitätsanforderungen sowie Fallzahlen, Versorgungsdichte und Erreichbarkeit.
Ministerpräsident Gordon Schnieder und Gesundheitsminister Clemens Hoch betonen, dass Qualität und Versorgungssicherheit künftig zusammengehen müssen. Leistungsgruppen ordnen medizinische Leistungen klar definierten Versorgungsbereichen zu und knüpfen deren Erbringung an verbindliche Qualitätsanforderungen. Das Ministerium stellt damit sicher, dass komplexe und spezialisierte Behandlungen künftig nur noch an Standorten stattfinden, die über die erforderliche personelle, fachliche und strukturelle Ausstattung verfügen. Nicht jedes Krankenhaus wird künftig jede Leistung anbieten.
Ein weiteres Element der geplanten Versorgungsstruktur sind sogenannte Regiokliniken. Sie sollen stationäre und ambulante Angebote verbinden und besonders in ländlichen und strukturschwächeren Regionen kurze Wege zu qualifizierter medizinischer Versorgung sichern, darunter auch die Behandlung von Alltagsnotfällen.
Die Krankenhäuser erhalten nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Auswertung erlässt das Ministerium die Feststellungsbescheide und schließt den neuen Krankenhausplan ab. Das Gesamtverfahren soll noch im Jahr 2026 abgeschlossen sein, die neuen Leistungsgruppenzuordnungen werden zum 1. Januar 2027 wirksam.
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