Solidaris: 3. Bevölkerungsschutzgesetz legt zweiten Rettungsschirm für Krankenhäuser fest.
- Ökonomie
Ines Martenstein
Mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (3. Bevölkerungsschutzgesetz) vom 19. November 2020 wurde der zweite Rettungsschirm für Krankenhäuser gesetzlich verankert. Als wesentliche Maßnahme wurde geregelt, dass die Ende September ausgelaufenen Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle fortgeführt werden. Die Bundesländer können damit wieder Krankenhäuser benennen, die Ausgleichszahlungen für Krankenhausbetten, die wegen verschobener Eingriffe leer stehen, erhalten (sog. Freihaltepauschale). Allerdings wurde die Freihaltepauschale an enge Kriterien gekoppelt, die nachfolgend kurz dargestellt werden. Seit Inkrafttreten wurde das Gesetz zum wiederholten Male in Form von Änderungsverordnungen an das Infektionsgeschehen angepasst. Dabei wurden auch die Fristen für die Ausgleichszahlungen verlängert. Zuletzt hat der Gesetzgeber in der Verordnung vom 7. April 2021 weitere Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser geregelt …
solidaris.de
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.