Sozialgericht Gelsenkirchen: Sepsis-3 frühestens ab 2020 kodierrechtlich relevant
Das Sozialgericht Gelsenkirchen sieht für Behandlungsfälle aus dem Jahr 2019 weiter die SIRS-Kriterien als maßgeblich an, weil die Sepsis-3-Definition damals noch nicht vollständig veröffentlicht und kodierrechtlich umgesetzt war…
- MD
Für Behandlungsfälle aus dem Jahr 2019 bleibt bei der Sepsis-Kodierung nach dem Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 16.04.2026 der SIRS-Maßstab maßgeblich. Die Sepsis-3-Definition mit dem SOFA-Score entfaltet nach Auffassung des Gerichts frühestens ab dem Jahr 2020 kodierrechtliche Relevanz.
Die Kriterien zur Diagnose einer Sepsis wurden ab 2016 überarbeitet. Die Sepsis-3-Definition rückte den SOFA-Score in den Mittelpunkt und löste die SIRS-Kriterien als medizinischen Standard ab. Der geänderte Begriffsinhalt wurde zwar Ende 2018 in der S3-Leitlinie der Deutschen Sepsis-Gesellschaft konsentiert und auf einen Gültigkeitszeitraum ab 31.12.2018 bezogen. Die redaktionelle Aufarbeitung erfolgte jedoch erst im Dezember 2019, die Veröffentlichung auf der AWMF-Webseite erst Anfang 2020. In den ICD-10-GM wurden die Kriterien zum 20. Februar 2020 übernommen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Wortlaut der Deutschen Kodierrichtlinien für 2019, die den Begriff SIRS weiterhin nannten. Zudem sei die Veröffentlichung der neuen S3-Leitlinie im Jahr 2019 noch nicht abgeschlossen gewesen. Daher sei es leitliniengerecht und behandlungsfehlerfrei gewesen, sich in diesem Zeitraum weiterhin auf die SIRS-Kriterien zu stützen und entsprechend zu kodieren.
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