SPD fordert gesetzliche Pflicht zu Abtreibungen auch in kirchlichen Kliniken

Die SPD will Krankenhäuser per Gesetz verpflichten, Abtreibungen anzubieten, auch kirchliche Häuser mit öffentlichen Mitteln. Hintergrund ist die Elsa-Studie, die gravierende Versorgungslücken aufzeigt. Ein Urteil in Lippstadt bekräftigte das Verbot in einem katholischen Klinikum. Grüne und Linke unterstützen die SPD, Union lehnt Streichung von §218 ab.

19. August 2025
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Die SPD-Bundestagsfraktion fordert eine gesetzliche Pflicht für alle öffentlichen Kliniken, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Dies soll auch konfessionelle Häuser betreffen, wenn sie staatlich finanziert sind. Die Forderung stützt sich auf die vom Gesundheitsministerium veröffentlichte Elsa-Studie, die bundesweit erhebliche Versorgungslücken zeigt. Rund 4,5 Millionen Menschen haben keinen zeitnahen Zugang zu einer Einrichtung. Betroffene berichten von Hürden wie weiten Wegen, Zeitdruck, Kostenbelastung und Stigmatisierung. Besonders problematisch ist die Lage in Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg.
Zusätzliche Dynamik erhält die Debatte durch das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm. Es bestätigte die Entscheidung des Klinikums Lippstadt, nach einer Fusion Abbrüche weitgehend einzuschränken. Für die SPD ist dies ein weiteres Argument für klare gesetzliche Vorgaben. Unterstützung kommt von Grünen und Linken, die eine Entkriminalisierung nach §218 StGB anstreben. Die Union lehnt eine Streichung aus dem Strafgesetzbuch ab, spricht sich aber für eine bessere Kostenübernahme für Bedürftige aus. Damit bleibt der Streit über die rechtliche und organisatorische Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen hochpolitisch.

Quelle:

kreiszeitung.de