SpiFa fordert Korrektur – Hybrid-DRGs verfehlen Ambulantisierungsziel
Der SpiFa kritisiert die derzeitige Umsetzung der Hybrid-DRGs scharf. Ohne strukturelle Korrekturen sei die Ambulantisierung zum Scheitern verurteilt. Insbesondere der §115f SGB V steht unter Beschuss: unzureichend, unausgereift, hinderlich. Praxistaugliche Regelungen müssen her – jetzt!
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Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) schlägt Alarm: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ambulantisierung drohen zu scheitern. Im Zentrum der Kritik stehen die aktuellen Hybrid-DRG-Regelungen und die Änderungen im §115f SGB V. Dr. Helmut Weinhart, stellvertretender Vorsitzender des SpiFa, spricht von handwerklichem Pfusch. Insbesondere die Auswahl der ambulant erbringbaren Leistungen sei realitätsfern und ohne Beteiligung der betroffenen Fachgruppen erfolgt. Auch die Finanzierung der variablen Sachkosten einschließlich der Pathologie bleibe ungelöst. Der SpiFa fordert, anästhesiologische Vorleistungen gesondert zu berücksichtigen und nicht pauschal abzugelten. Darüber hinaus müssen die diskriminierenden Ausschlüsse von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen revidiert werden. Aus Sicht des SpiFa steht fest: Ohne tiefgreifende Korrekturen können die Potenziale der Ambulantisierung nicht gehoben werden. Der Gesetzgeber ist gefordert – und zwar dringend…
spifa.de

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