Spontanatmungszeiten im Rahmen des Weaning sind zu den Beatmungszeiten hinzuzurechnen

30. Juni 2020
  • MD

L 5 KR 273/17 | Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.05.2020

Für eine Entwöhnung von der künstlichen Beatmung (Weaning) bedarf es (entgegen der BSG-Rechtsprechung) keiner vorherigen Gewöhnung. Es bedarf auch keiner Zäsur bzw. eines Wechsels in der Art der Beatmung. Als Definition der Entwöhnung vielmehr gilt in der Pneumologie auch international die „Befreiung eines Patienten von der Beatmung“ etabliert …

Quelle:

sozialgerichtsbarkeit.de


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