Standortklausel zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll fristgerecht und rechtssicher kommen

Der Bundesrat fordert, die Standortklausel zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz fristgerecht, rechtssicher und wirtschaftlich wirksam umzusetzen. Die Länder verlangen eine verbindliche Entlastung der pharmazeutischen Industrie…

20. Oktober 2026
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Die Länder sehen in der Standortklausel ein Mittel für die Planungssicherheit pharmazeutischer Unternehmen und die Stärkung des Pharmastandorts Deutschland. Der Bundesrat fordert deshalb, die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) angekündigte Klausel unter Beteiligung aller Akteure fristgerecht, rechtssicher und wirtschaftlich wirksam umzusetzen.

Die Länder begründen ihre Forderung mit dem GKV-Sparpaket. Dessen Maßnahmen verminderten die Attraktivität des deutschen Absatzmarktes und damit Investitionen in Forschung, klinische Entwicklung und Produktion biotechnologischer Arzneimittel in Deutschland. Die angekündigte Nachsteuerung müsse deshalb in eine verbindliche und wirtschaftlich relevante Entlastung für die hiesige pharmazeutische Industrie überführt werden.

Johannes Steiniger (CDU), parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, betonte im Bundesrat, man arbeite an der Standortklausel für die Pharmaindustrie. Sie solle „Investitionen anreizen und Engagement für innovative Arzneimittel honorieren“. Die Empfehlungen des Fachgremiums würden „mit Hochdruck“ geprüft. Bei den Krankenkassen stößt die Standortklausel auf Protest. Die konkrete Ausgestaltung der Klausel nennt der Bericht nicht.

Zudem fasste der Bundesrat eine Entschließung zum Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen. Solche Strukturen seien bisher nicht in ausreichendem Maße vorhanden, insbesondere für Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen. Diese soll ein bundesweites Konzept für interdisziplinäre, kindgerechte Einrichtungen erarbeiten und eine verbindliche, auskömmliche und nachhaltige Finanzierung durch den Bund sichern. Beteiligt werden sollen unter anderem die Gesundheitsministerkonferenz und die Jugend- und Familienministerkonferenz.

Quelle:
aerzteblatt.de

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