Statt besserer Krankenhausversorgung mehr Bürokratie – KHAG verfehlt Befreiungsschlag
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken kritisiert das verabschiedete KHAG als bürokratisch und finanziell unausgewogen. Neue Vorgaben und Änderungen beim Pflegebudget könnten nach Verbandsangaben die Versorgung weiter belasten…
- Politik
Der Bundesrat hat das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) abschließend beraten und verabschiedet. Statt die Praxistauglichkeit der Reform zu verbessern, verschärfen neue bürokratische Vorgaben und Finanzierungsprobleme die Lage der Kliniken – insbesondere in ländlichen Regionen. Auch Änderungen beim Pflegebudget könnten die Versorgungssicherheit weiter gefährden, kritisiert der Bundesverband Deutscher Privatkliniken.
Das KHAG hat leider nicht den erhofften und versprochenen Befreiungsschlag in Sachen Praxistauglichkeit der Krankenhausreform gebracht. Vielmehr hat man die Lage durch weitere bürokratische Mikroregulierung zugespitzt. Neben einer untauglichen Vorhaltefinanzierung und den fehlenden Entscheidungsspielräumen der Bundesländer für die Krankenhausplanung, kommen nun noch zusätzliche Vorgaben zur Erfüllung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) in jeder Leistungsgruppe als Prüfkriterium hinzu. Das dürfte die Sicherstellung der Krankenhausversorgung in ländlichen Regionen weiter verschlechtern.
Kritisch in Sachen Bürokratie und Finanzierung ist auch die Änderung des Pflegebudgets, wonach administrative, hauswirtschaftliche und logistische Tätigkeiten von Pflegekräften nicht mehr über das Pflegebudget abgerechnet werden dürfen. Jetzt müssen die Krankenhäuser Pflegekräfte vorhalten, die sie aber nur noch zum Teil bezahlt bekommen. Diese Vorschrift ist zudem ein wahres Bürokratiemonster, denn nun müssen Pflegekräfte jede Tätigkeit und jeden Handschlag dokumentieren, um diese von anderen mit der Pflege zusammenhängenden Tätigkeiten, wie Pflegedokumentation oder Patiententransport abzugrenzen. Bezweifelt werden muss, ob es im Hinblick auf diese Veränderung im laufenden Budgetjahr überhaupt Pflegebudgetabschlüsse für 2026 geben wird.
„Die Themen Effizienzsteigerung, Entbürokratisierung und Versorgungssicherheit mit Krankenhausleistungen geraten mit diesem Gesetz völlig aus dem Blick“, so BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz.
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