Stefanie Stoff-Ahnis hält Extrahonorare für schnelle Terminvermittlung für wirkungslos

Der GKV-Spitzenverband weist die Warnung vor weniger Arztterminen zurück und verweist auf den Anstieg der Vergütung je ärztlicher Leistung um 2,2 Prozent im kommenden Jahr…

28. Oktober 2026
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Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, bestreitet, dass die geplanten Kürzungen weniger Arzttermine nach sich ziehen. Die Behauptung nennt sie einen Affront gegenüber 75 Millionen gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgebern.

Die Vergütung je ärztlicher Leistung steigt im kommenden Jahr um 2,2 Prozent, was über eine Milliarde Euro mehr ergibt. Zuschläge und Bonuszahlungen für besonders schnelle Terminvermittlung fallen künftig weg. Die Politik wollte damit die Wartezeiten verkürzen, doch diese wurden länger, weshalb die Streichung folgerichtig sei. Beitragsgelder für wirkungslose Extrahonorare auszugeben, sei nicht zu rechtfertigen.

Gesetzlich Versicherte finanzieren im kommenden Jahr Honorare von rund 50 Milliarden Euro über ihre Krankenkassenbeiträge. Niedergelassene erhalten im bundesweiten Durchschnitt pro Jahr deutlich über 200.000 Euro Reinertrag. Eine angebliche Notwendigkeit zur Kürzung von Arztterminen mit dem Wegfall ungerechtfertigter Extrahonorare zu begründen, sei nicht nachvollziehbar. Es gebe keinen Anlass zu glauben, dass sich daran etwas ändert.

Stoff-Ahnis hält es für längst überfällig, Arzttermine nur nach medizinischer Notwendigkeit zu vergeben. Faktisch sei die Art der Krankenversicherung ein Instrument zur Diskriminierung gesetzlich Versicherter. Das Primärversorgungssystem könnte vorhandene Ressourcen besser nutzen und Termine nach medizinischem Bedarf vergeben.

Ab dem kommenden Jahr müssen Vertragsärztinnen und -ärzte laut dem Gesetz zur Notfallreform freie Termine an Terminservicestellen melden. Ein festgelegter Teil der Termine soll dort nach medizinischer Dringlichkeit vergeben werden, wobei kein Termin wegfällt, da alle gemeldeten Termine der Patientenbehandlung in den Praxen zur Verfügung stehen. Der GKV-Spitzenverband hält die Regelung angesichts der Benachteiligung gesetzlich Versicherter bei Facharztterminen für notwendig und sachgerecht.

Quelle:
apotheke-adhoc.de

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