Steht die Krankenhausreform bereits wieder zur Disposition?
Die Krankenhausreform wankt. Gesundheitsministerin Warken gibt dem Druck der Länder nach und öffnet zentrale Reformbausteine zur Neuverhandlung. Offiziell soll das Gesetz „alltagstauglich“ werden, de facto verliert es an Substanz. Die versprochene Strukturveränderung wird vertagt, Patient:innen und Kliniken bleiben im Schwebezustand.
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Die vom Bundestag 2024 verabschiedete Krankenhausreform steht bereits wieder zur Disposition. Unter der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zeichnet sich eine deutliche Kursänderung ab. Statt stringenter Umsetzung steht nun die sogenannte „Alltagstauglichkeit“ im Mittelpunkt. Hinter dieser Formel verbirgt sich in erster Linie ein Entgegenkommen an die Länder, die mehr Zeit und Spielräume für ihre Krankenhausplanung fordern. Die Umsetzung zentraler Reformziele, etwa die Leistungsbündelung, Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung, wird damit auf unbestimmte Zeit vertagt.
Besonders kritisiert wird, dass viele Vorgaben zur Facharztbesetzung und zur Abrechnung bisher nicht praxistauglich ausgestaltet wurden. Die Entwicklung eines verbindlichen Groupers bleibt unvollendet. Dennoch verlagert sich der Fokus weg von inhaltlichen Lösungen hin zu formalen Lockerungen. Die Debatte über die Gesetzesänderung soll im Sommer erfolgen, der Gesetzesentwurf liegt jedoch noch nicht vor. Gleichzeitig erhalten die Krankenhäuser bis Ende 2026 zusätzliche Mittel, ohne verpflichtende Bedarfsprüfung.
Ursprünglich war die Reform als vierstufiges Konzept angelegt, doch Teile davon, insbesondere die Notfall- und Rettungsdienstreform, stagnieren. Zwar soll der nächste Reformschritt im Herbst folgen, doch ohne Einigung mit den Kassenärzt:innen und klare Regelungen bleibt auch hier der Fortschritt ungewiss. Die Dynamik der Krankenhausreform droht sich in politischer Beliebigkeit zu verlieren.
aerzteblatt.de

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