Pressemeldung

Stellungnahme der DGN zu den Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit

Die DGN warnt in ihrer Stellungnahme, dass Einschnitte bei extrabudgetärer Vergütung und stationären Strukturen die neurologische Versorgung schwächen. Sie erwartet weniger Sprechstunden, begrenzte Patientenzahlen und Risiken für spezialisierte Angebote…

20. April 2026
  • Politik
  • Ökonomie

Einschnitte bei extrabudgetärer Vergütung und stationären Strukturen gefährden die neurologische Versorgung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung werden zu einer Reduktion von Sprechstundenzeiten, einer Begrenzung von Patientenzahlen führen. Sie stehen damit im Widerspruch zu der politisch gewollten Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich.

Aus Sicht der DGN werden die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung mit großer Sorge betrachtet. Insbesondere bei einer Einschränkung oder Abschaffung extrabudgetärer Vergütungsanteile der ambulant tätigen Kolleginnen und Kollegen ist eine Verschlechterung der Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zu erwarten. Die extrabudgetäre Vergütung im Rahmen des TSVG hat in den letzten Jahren wesentlich dazu beigetragen, dass in neurologischen Praxen Kapazitäten ausgebaut, zusätzliche Termine angeboten und Neupatienten zeitnah behandelt werden konnten. Diese Entwicklung war gesundheitspolitisch ausdrücklich gewünscht.

Eine Rückkehr zu einer stärker budgetierten Versorgung würde mit einer Reduktion von Sprechstundenzeiten, Einstellung der offenen Sprechstunde und einer Begrenzung der Patientenzahlen einhergehen; völlig entgegen der demografischen Entwicklung und der damit einhergehenden zunehmenden Zahl neurologischer Erkrankungen und der politisch gewollten Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich.

Wir müssen feststellen, dass eine Abschaffung des TSVG die Schieflage zwischen Vergütungsleistungen von apparativer Diagnostik und Medikamentenkosten einerseits und andererseits genuiner ärztlicher (Beratungs-)Leistung weiter verschärfen würde.

Die geplanten Einsparmaßnahmen betreffen in erheblichem Maße auch die stationäre neurologische Versorgung. Bereits heute besteht in vielen Kliniken ein hoher wirtschaftlicher Druck, der sich unter anderem in einer zunehmenden Verdichtung der Arbeitsabläufe, verkürzten Liegezeiten und einer strukturellen Unterfinanzierung komplexer Behandlungsfälle widerspiegelt. Gerade die Neurologie ist durch einen hohen Anteil an zeitintensiver Diagnostik, interdisziplinärer Behandlung sowie durch die Versorgung älterer und multimorbider Patientinnen und Patienten geprägt. Schon jetzt sind viele Leistungen, insbesondere bei komplexen, multimorbiden Patientinnen und Patienten, im bestehenden Vergütungssystem nicht kostendeckend abgebildet.

Weitere Einschnitte würden zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Versorgungsqualität führen und stehen im klaren Widerspruch zu den gesundheitspolitischen Zielen einer stärkeren Ambulantisierung und sektorenübergreifenden Versorgung.

Eine Schwächung der stationären Strukturen gefährdet diese Entwicklung unmittelbar. Insbesondere droht der Abbau spezialisierter neurologischer Angebote, mit erheblichen Folgen für die Versorgungssicherheit; vor allem in strukturschwächeren Regionen. Gleichzeitig sehen wir durchaus Einsparpotenzial im System, beispielsweise durch Bürokratieabbau und eine zügige Digitalisierung zur Vermeidung von medizinisch unnötigen Mehrfachuntersuchungen.

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie ist weiterhin sehr an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert und bereit, an Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzierung des Gesundheitssystems mitzuwirken. Voraussetzung sollte jedoch sein, dass Maßnahmen zur Kostendämpfung nicht zu einer Schwächung der ambulanten Versorgungsstrukturen führen, die in den letzten Jahren aufgebaut wurden.“

Quelle:
dgn.org

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