Sterbebegleitung gehört zur Pflegeausbildung, doch Nachsorge für Azubis ist oft nicht fest verankert

Sterben und Tod sind seit 2020 verbindlicher Teil der Pflegeausbildung. Wie gut Auszubildende auf den ersten Todesfall vorbereitet und danach begleitet werden, unterscheidet sich in der Praxis jedoch deutlich…

26. März 2026
  • Pflege

Sterben und Tod gehören verbindlich zur Pflegeausbildung. Seit 2020 legt das Pflegeberufegesetz die Begleitung Sterbender ausdrücklich als ein Ausbildungsziel fest. In der Praxis fehlt jedoch oft eine einheitliche Umsetzung dieser Vorgaben. Die Vorbereitung hängt meist von der Schule, dem Träger oder der Praxisanleitung ab.

Rahmenlehrpläne ordnen das Thema der Begleitung in kritischen Lebenssituationen und am Lebensende zu. Über drei Jahre hinweg vermitteln die Schulen Palliative Care, Sterbebegleitung, ethische Fragen sowie die Kommunikation mit Angehörigen. Auch die Reflexion der eigenen Haltung gehört ausdrücklich dazu.

Ein Musterstandard der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin bietet eine fachliche Empfehlung für den Praxiseinsatz. Praxisanleiter sollen Ängste ansprechen, den Erstkontakt freiwillig gestalten und das Erlebte im Anschluss gemeinsam reflektieren. Die Versorgung Verstorbener bleibt für die Schüler grundsätzlich freiwillig.

Das zentrale Defizit liegt nicht bei den rechtlichen Vorgaben, sondern bei den Strukturen. Es fehlen verbindliche Stundenvorgaben und auch die Anforderungen an die Lehrenden sind bisher nicht einheitlich geregelt. Strukturierte Nachgespräche und Supervision gehören außerhalb von Palliativeinrichtungen noch nicht zum Standard. Damit bleibt ein zentraler Ausbildungsteil zu stark vom Zufall abhängig.

Quelle:
rechtsdepesche.de

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