Stiftung Warentest kritisiert riskante Investments der Krankenkassen

Die Stiftung Warentest kritisiert riskante Anlagen der Krankenkassen, einige verstießen zudem formal gegen die Regeln. Für die Versicherten bleiben die Leistungen gesichert…

Der Schaden von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen durch Fehlinvestitionen in einen fragwürdigen Immobilienfonds könnte deutlich höher ausfallen als bisher angenommen. Millionenverluste stehen im Raum. Versicherte mit mindestens zwölf Monaten Mitgliedschaft können jederzeit wechseln.

19. Oktober 2026
  • Ökonomie

Laut Stiftung Warentest waren die Investments der Krankenkassen viel zu riskant. Das Sozialgesetzbuch IV verlangt jedoch, dass Krankenkassen sicher und liquide anlegen.

Krankenkassen ziehen Beiträge ein und zahlen damit die Kosten für die medizinische Versorgung. Zugleich müssen sie Mindestbeträge zurücklegen, damit sie nicht ins Minus rutschen.

Renate Daum, Anlage- und Immobilienexpertin der Stiftung Warentest, hält Bauprojekte unter dieser Maßgabe für eher unpassend. Verluste lassen sich dort nie ganz ausschließen, besonders in einem sehr frühen Stadium.

Inhaberschuldverschreibungen müssen an der Börse notiert sein, bevor Krankenkassen sie erwerben dürfen. Ist das nicht der Fall, muss die Notierung laut Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) spätestens ein Jahr danach erfolgen. Bei einigen Investments dauerte es deutlich länger als ein Jahr. Diese Anlagen entsprachen damit formal nicht den Regeln.

Als Ursachen stehen die geschickte Bewerbung der Anlagen, Finanzberater mit eigenen Interessen und die Komplexität der Finanzprodukte im Raum. Krankenkassen müssen flexibel auf unerwartete Ausgaben reagieren können. Deshalb sollten sie Geld grundsätzlich in Anlagen stecken, aus denen sie schnell wieder herauskommen. Sie verwalten die Beiträge der Versicherten, die verlässliche Leistungen erwarten.

Die überwiegende Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen hat nach Daums Angaben nicht in riskante Papiere investiert. Versicherte können beruhigt sein. Arztbesuche, verordnete Medikamente und Krankenhausaufenthalte werden uneingeschränkt geleistet, auch von den betroffenen Kassen. Kann eine Kasse nicht zahlen, springen andere Krankenkassen ein.

Quelle:
apotheke-adhoc.de

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