Stolperstein beim Entlassrezept

Seit dem 1. Juli müssen Krankenhäuser bei Entlassrezepten das Standortkennzeichen anstelle der Betriebsstättennummer verwenden

24. Juli 2023
  • IT
  • Medizin

Seit dem 1. Juli müssen Krankenhäuser bei Entlassrezepten das Standortkennzeichen anstelle der Betriebsstättennummer verwenden. Die Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement sieht vor, dass die einheitliche Verwendung entweder des Standortkennzeichens oder der Betriebsstättennummer in verschiedenen Feldern gewährleistet sein muss. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023, in der die Betriebsstättennummer vorübergehend verwendet werden kann, wenn die technischen Voraussetzungen für das Standortkennzeichen noch nicht verfügbar sind…

Quelle:

apotheke-adhoc.de


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