Strafrechtlicher Schutz für Gesundheitspersonal soll über Notdienst hinaus gelten

Künftig sollen alle Heilberufe strafrechtlich besonders geschützt sein, nicht nur Rettungs- und Notdienstpersonal. Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf mit deutlich höheren Strafen beschlossen…

8. Oktober 2026
  • Personal

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den besonderen strafrechtlichen Schutz erstmals auf alle Angehörigen von Heilberufen ausweitet. Bislang waren nur Rettungs- und Notdienstpersonal nach § 115 Abs. 3 StGB besonders geschützt. Künftig sollen auch Ärzte in der Praxissprechstunde, Pflegekräfte und Apothekenpersonal unabhängig vom Einsatzort erfasst werden.

Die Höchststrafe für Gewalt oder Drohung gegen Gesundheitspersonal steigt von drei auf fünf Jahre. Für tätliche Angriffe erhöht sich der Strafrahmen auf sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei Waffeneinsatz oder gemeinschaftlicher Tatbegehung, drohen ein bis zehn Jahre Haft.

Die Regelungen sollen künftig in den neu geschaffenen Absätzen 3 und 4 des § 323c StGB verankert werden. Neben Heilberufen erfasst der Entwurf auch Feuerwehr, Polizei, Zugbegleiter und kommunale Amtsträger.

Hintergrund ist eine deutliche Zunahme von Übergriffen. Straftaten gegen Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr stiegen von rund 88.000 im Jahr 2019 auf rund 125.000 im Jahr 2025. Laut einer KBV-Befragung von 2024 erlebten 43 Prozent der über 7.500 Teilnehmenden in fünf Jahren körperliche Gewalt bei der Arbeit, davon 60 Prozent im Jahr 2023. Die 36 befragten Verbände begrüßten den Entwurf, forderten aber schnellere Strafverfolgung und bessere Prävention. Die Bundesregierung rechnet mit einem Inkrafttreten Mitte 2027.

Quelle:
rechtsdepesche.de

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