Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen spielt mit der Qualität der Patient:innenversorgung
Deutscher Pflegerat warnt!
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Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt: Der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sieht vor, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) durchgängig als Qualitätskriterium bei der Festlegung von Leistungsgruppen zu streichen. Damit wird der letzte wirksame Schutz für Patient:innensicherheit und Pflegequalität aus der Leistungsgruppensystematik entfernt. Das ist ein hochriskanter Schritt mit potenziell fatalen Folgen.
„Die PpUGV ist die einzige geltende Leitplanke, die pflegerische Mindeststandards im Krankenhaus in den aktuellen Reformbestrebungen verbindlich absichert. Wenn sie fällt, bleibt keine einzige pflegespezifische Anforderung im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) mehr übrig. Das ist ein Rückfall in längst überwunden geglaubte Zeiten“, warnt Christine Vogler, Präsidentin des DPR.
Zwar bleiben die Pflegepersonaluntergrenzen formal bestehen, jedoch ohne jede Verbindung zur Leistungsgruppensystematik. Das bedeutet: Pflegequalität wird nicht mehr zum Planungskriterium und damit inhaltlich wieder abgewertet. „Wenn Pflegequalität aus den Leistungsgruppen verschwindet, wird sie zur Nebensache. Das können wir nicht hinnehmen“, so Vogler.
Die PpUGV ist kein Idealbild, sondern der letzte Rettungsanker gegen pflegerische Unterbesetzung. Bis die gesetzlich zugesicherte Personalbemessung PPR 2.0 als verbindliches, an Erfüllungsgrade geknüpftes Instrument umgesetzt ist, muss sie bleiben. „Solange es keine gesetzlich verpflichtenden Erfüllungsgrade im Sinne der PPR 2.0 gibt, ist die PpUGV die rote Linie. Ihre Streichung aus den Leistungsgruppen oder gar der komplette Wegfall wären ein Frontalangriff auf die pflegerische Versorgung, mit kalkulierten Risiken für Patient:innen“, betont Vogler.
Im Referentenentwurf wird die Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen aus den Leistungsgruppen mit Bürokratieabbau begründet. Das ist eine gefährliche Illusion. „Bürokratie ist nicht grundsätzlich schlecht. Sie ist dort notwendig, wo sie Leben schützt“, stellt Vogler klar. „Wer Kontrolle abschafft, ohne klare Vorgaben zu verankern, senkt nicht den Aufwand, sondern die Qualität.“
Der Deutsche Pflegerat fordert die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, die Pflegepersonaluntergrenzen als verbindliches Qualitätsmerkmal der Leistungsgruppen zu verankern. Eine Krankenhausstrukturreform, die die Personalausstattung der Pflege ausklammert, gefährdet die Versorgung im Kern.
„Wer Qualität sichern will, muss Pflege integrieren und diese nicht aus dem System herausdefinieren“, so Vogler. Der DPR ist bereit, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam mit der Politik tragfähige Lösungen auf Basis der PPR 2.0 zu erarbeiten. Dies mit klarer, verbindlicher Integration in die Leistungsgruppensystematik.
deutscher-pflegerat.de