Streit um Bedarfsorientierung: DKG und Ersatzkassen mit gegensätzlichen Konzepten

Das Pflegebudget sorgt weiter für Konflikte zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. Die DKG fordert eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung, die Kassen warnen vor Fehlanreizen und Milliardenkosten. Auch der Koalitionsvorschlag bleibt umstritten…

26. Februar 2026
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Das Pflegebudget im Krankenhaus steht erneut im Zentrum politischer und fachlicher Debatten. Seit seiner Einführung im Jahr 2020 rechnen Kliniken ihre Pflegepersonalkosten direkt mit den Krankenkassen ab. Die Ausgaben sind seither deutlich gestiegen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht dieses Instrument grundsätzlich als einen Erfolg für die Branche an. Gerald Gaß verweist als Vorstandsvorsitzender auf die gestiegenen Beschäftigtenzahlen innerhalb der Pflegeberufe. Das System benötigt nun eine verlässliche Weiterentwicklung. Als Grundlage dient die neue Pflegepersonalregelung, welche den Pflegebedarf auf Normalstationen nach festen Kriterien erfasst. Künftig soll ausschließlich der objektiv ermittelte Bedarf durch die Kassen refinanziert werden.

Die DKG bewertet einen aktuellen Änderungsantrag der Koalition jedoch kritisch. Dieser sieht vor, dass pflegefremde Tätigkeiten künftig nicht mehr über das Budget finanziert werden. Gaß warnt dabei vor bürokratischen Hürden. Er hält eine trennscharfe Abgrenzung der Aufgabenbereiche in der Praxis für kaum umsetzbar und warnt vor zusätzlicher Bürokratie.

Die Ersatzkassen lehnen den Vorschlag der DKG ab und befürchten weitere Mehrkosten für die gesetzliche Krankenversicherung. Das bestehende System setzte Fehlanreize. Daher fordern die Kassen eine Bereinigung des Budgets sowie die Rückkehr zum Modell der Fallpauschalen.

Zwischen 2020 und 2024 stiegen die Kosten für das Pflegepersonal von 15 auf 22,6 Milliarden Euro. Gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der Vollzeitkräfte in diesem Zeitraum von 331.000 auf 372.000. Eine politische Einigung steht noch aus.

Quelle:
aerzteblatt.de

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