Streit um Bezugsdatum bei Aufschlagszahlungen
Die Festlegung von Aufschlagszahlungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern sorgt für zunehmenden Streit. Unklar ist, welches Quartal und Datum als Grundlage dient – die Gerichte müssen eine endgültige Klärung herbeiführen.
- MD
Remco Salomé
Ein neuer Konflikt zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen entzündet sich an der Frage, welches Datum für die Berechnung von Aufschlagszahlungen maßgeblich ist. Nach § 275c SGB V wird die quartalsbezogene Prüfquote anhand des Eingangs der Prüfanzeige bestimmt. Doch für die Berechnung von Strafzahlungen fehlt eine klare Regelung, was Raum für Interpretationen lässt. Die Kassen postulieren das Datum der Leistungsentscheidung, was zu taktischen Verzögerungen führen kann. Stellungnahmen des Bundesgesundheitsministeriums befürworten ebenfalls diesen Ansatz, sind jedoch rechtlich nicht bindend. Erste Urteile widersprechen dieser Praxis, da die PrüfvV 2022 nicht rückwirkend für Fälle aus 2021 gelten soll. Krankenhäuser sind nun gezwungen, Widersprüche einzulegen oder gerichtliche Schritte zu unternehmen. Die Branche wartet auf ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts, um die Rechtsunsicherheit zu beenden…
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