Streit um Klinikfinanzierung: Nordkreis-Kommunen klagen gegen Umlage in Millionenhöhe

Drei Kommunen aus dem Nordkreis wehren sich gegen ihren Anteil an den Sanierungskosten des Klinikums in Lüdenscheid. Das Gericht sieht Vorteile auf Seiten des Kreises. Im Kern geht es um rund 75 Millionen Euro…

27. April 2026
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Drei Städte aus dem Nordkreis stellen die Finanzierung der Klinik-Sanierung in Lüdenscheid infrage. Das Verwaltungsgericht Arnsberg signalisiert jedoch, dass es die Umlagepflicht eher stützt. Damit könnte der Märkische Kreis im Streit um rund 75 Millionen Euro Recht bekommen.

Iserlohn, Hemer und Menden klagen gegen ihren Anteil an der Kreisumlage für die Jahre 2024 und 2025. Sie sollen sich an der Sanierung des Kreiskrankenhauses in Hellersen beteiligen. Insgesamt sind 153 Millionen Euro veranschlagt. Etwa die Hälfte entfällt auf die drei Städte.

Die Kläger begründen ihre Position mit der geringen Nutzung der Klinik durch ihre Bevölkerung. Sie sehen keinen ausreichenden Nutzen und fordern eine differenzierte Umlage. Grundlage dafür sehen sie in der Kreisordnung NRW.

Der Märkische Kreis widerspricht. Er verweist auf die Aufgabe der flächendeckenden Versorgung und das Angebot eines Maximalversorgers. Entscheidend sei die Möglichkeit der Behandlung für alle Bürger, nicht die tatsächliche Nutzung. Auch Notfälle und Katastrophenlagen führt der Kreis als Argument an.

Die Vorsitzende Richterin betonte, dass die Kammer der möglichen Inanspruchnahme mehr Gewicht beimisst als den Patientenzahlen. Gleichzeitig zeigte sie Verständnis für die Position der klagenden Städte und regte Gespräche an.

Eine Entscheidung soll in wenigen Wochen fallen. Beide Seiten rechnen mit einer Fortsetzung des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht.

Quelle:
come-on.de

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