Streit um Krankenhausreform hält an

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Reform von Karl Lauterbach beibehalten, aber praxistauglicher machen. Länder sollen mehr Ausnahmen bei Leistungsgruppen und längere Fristen erhalten. Krankenkassen und Verbände kritisieren eine mögliche Aufweichung zentraler Qualitätsvorgaben. Krankenhäuser fordern zusätzliche Flexibilität zur Sicherung der Versorgung.

26. August 2025
  • Politik

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat den Referentenentwurf für ein Krankenhausanpassungsgesetz vorgelegt. Sie hält an der von Karl Lauterbach (SPD) beschlossenen Reform fest, will sie jedoch an die Praxis anpassen. Ein Kernpunkt ist die stärkere Rolle der Bundesländer bei der Umsetzung. Diese sollen künftig Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen zulassen, auch wenn Qualitätskriterien nicht vollständig erfüllt werden. Zudem erhalten die Länder mehr Zeit, die Zuweisungen vorzunehmen – bis September 2027. Die Einführung der Vorhaltefinanzierung wird verschoben. Künftig sollen 60 Prozent der Betriebskosten pauschal vergütet werden, 40 Prozent über Fallpauschalen. Der Start ist nun für 2030 geplant.

Krankenkassen und Verbände kritisieren die Änderungen scharf. Sie warnen vor einer Schwächung der Qualitätssicherung und vor regional unterschiedlichen Standards. Vertreterinnen und Vertreter der Kassen befürchten eine Abkehr von einheitlichen Vorgaben. Auch Pflegepersonaluntergrenzen sollen als Kriterium entfallen, was der Deutsche Pflegerat ablehnt.

Die Krankenhäuser hingegen verlangen weitere Lockerungen. Sie sehen in starren Vorgaben ein Risiko für die Versorgung in ländlichen Regionen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert mehr Entscheidungsfreiheit für die Länder sowie eine flexiblere Handhabung der Vorhaltevergütung.

Quelle:

evangelische-zeitung.de