Streit um Zuständigkeit: DKG fordert Eigenverantwortung bei Ambulantisierung

Selbstverwaltungspartner einigen sich auf DRG-Katalog 2026 und Ausweitung der Hybrid-DRGs bringt Bewegung in die Krankenhauslandschaft…

25. November 2025
  • Ökonomie

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf den Fallpauschalenkatalog 2026 geeinigt. Dieser regelt die Abrechnung von mehr als 17 Millionen stationären Fällen und bildet damit eine zentrale Grundlage für die Finanzierung der Krankenhäuser.

Die Verhandlungen standen unter schwierigen Bedingungen. Ausschlaggebend war die späte Entscheidung des erweiterten Bewertungsausschusses zum Hybrid-DRG-Katalog, dessen Umfang deutlich ausgeweitet wurde. Künftig sollen rund eine Million Behandlungen ambulant vergütet werden, bisher waren es etwa 270.000.

Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband sieht darin einen wichtigen Schritt für eine effizientere Versorgung. Sie betont, dass Leistungen, die ambulant möglich sind, nicht länger stationär erbracht werden sollten. Der neue DRG-Katalog setze Impulse zur stärkeren Ambulantisierung, auch wenn die Harmonisierung der Vergütungssysteme weiter ausstehe.

DKG-Vorstand Gerald Gaß fordert, dass die Gestaltung dieser Prozesse künftig in den Händen der Vertragspartner der stationären Versorgung liegen müsse. Die Erfahrungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sollen stärker genutzt werden, um Kurzlieger-Fallpauschalen systematisch in das Gesamtgefüge zu integrieren.

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Quelle:
aerzteblatt.de

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