Strukturprüfungen und wie man gegen das Ergebnis vorgehen kann
- MD
- Ökonomie
Remco Salomé
Der neu geschaffene § 275d SGB V verpflichtet Krankenhäuser, die Einhaltung von Strukturmerkmalen durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachten zu lassen. Über die Möglichkeiten, gegen einen negativen Bescheid vorzugehen, besteht große Unsicherheit. Jessica Kappes und Christiane Becker (Bundesverband Geriatrie) publizierten im KU-Special „Medizincontrolling“ (September 2022) einen interessanten Artikel zum Thema…
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