Sturz auf Klinikflur: Landesgericht Flensburg weist Schmerzensgeldklage eines Fotografen ab
Ein Fotograf stürzt nach einem Fotoshooting auf einem Krankenhausflur und verletzt sich schwer. Er verlangt Schmerzensgeld. Das Landgericht Flensburg weist die Klage ab und präzisiert die Sicherungspflichten bei feuchten Böden…
- QM
Ein selbstständiger Fotograf ist nach einem Fotoshooting auf dem Flur einer geriatrischen Station gestürzt und hat sich schwer verletzt. Er verlangte von der Klinik 5.000 Euro Schmerzensgeld sowie Ersatz weiterer materieller und immaterieller Schäden. Außerdem machte er einen Verdienstausfall von 21.345 Euro geltend.
Dem Unfall war vorausgegangen, dass ein Klinikmitarbeiter mit einer Saug- und Wischmaschine den Flur passierte. Vor Gericht blieb streitig, ob die Reinigungsfunktion eingeschaltet war und ob Wasser auf den Boden gelangte. Der Fotograf rutschte kurz danach aus und erlitt einen komplizierten Bruch des Oberschenkelknochens oberhalb eines künstlichen Kniegelenks. Später waren zwei Operationen erforderlich.
Das Landgericht Flensburg wies die Klage ab. Zwar sah das Gericht zwischen dem Fotografen und der Klinik ein vertragliches Schuldverhältnis. Daraus folgen Schutz- und Obhutspflichten. Nach Auffassung der Richter verlangt die Verkehrssicherungspflicht aber keine vollständige Gefahrenfreiheit. Erforderlich sind nur solche Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger Mensch für ausreichend halten darf.
Ob der Boden durch die Maschine tatsächlich nass geworden war, konnte das Gericht nicht sicher feststellen. Für die Entscheidung war das aber nicht ausschlaggebend. Selbst wenn gewischt worden wäre, sah das Gericht keine Pflichtverletzung. Die Reinigungsmaschine war für alle Beteiligten gut sichtbar. Deshalb mussten die Anwesenden damit rechnen, dass der Boden feucht und rutschig sein könnte.
Warnschilder sind nach Auffassung des Gerichts vor allem dort nötig, wo der Beginn einer Gefahrenstelle nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Bei einer offen wahrnehmbaren Reinigung seien zusätzliche Hinweise in diesem Fall nicht erforderlich gewesen.
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.