Tagesstationäre Behandlungen können ab August abgerechnet werden
Ab 1. August 2023 können Krankenhäuser tagesstationäre Behandlungen abrechnen
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Ab 1. August 2023 können Krankenhäuser tagesstationäre Behandlungen abrechnen. Auf eine entsprechende Abrechnungsvereinbarung haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geeinigt, wie die Verbände dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) mitteilten…
Deutsches Ärzteblatt
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