Telematikinfrastruktur: Keine rückwirkend geltende Sanktionen für Krankenhäuser
16. Oktober 2020
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Auf Anfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schriftlich mitgeteilt, dass bezüglich der Anbindung der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur (TI) keine gesetzlichen Spielräume für rückwirkend geltende Sanktionen bestehen …
Quelle:
aerzteblatt.de
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