Ampac-Consulting GmbH: „Basiskurs“ Abrechnung in der ASV nach §116b SGB V am 16.09.2025
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Anzeigeverfahren und EBM-Abrechnung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Mit inzwischen 11 Tumorbereichen existierten weit über 600 ASV Teams der Onkologie. Mit der am 26. Juni 2025 in Kraft getretenen Konkretisierungen der Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung sowie Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation nimmt dieser Bereich der ambulanten Behandlungsmöglichkeiten an Bedeutung immer stärker zu. Damit sind Neubeantragungen ab sofort möglich und Umsetzungen der Zulassungen nach altem Recht müssen innerhalb der Dreijahresfrist neu beantragt werden. Patienten können ab sofort im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) an der Klinikambulanz nach erfolgter Zulassung in Anspruch nehmen.
Mit unserem „Basiskurs“ Anzeigeverfahren der ASV-Ambulanz und Abrechnung mit dem EBM – lernen Sie Grundkenntnisse, die Sie für die komplexe Antragsstellung und Abrechnung der Hämatologie/Onkologie sowie der interdisziplinären ambulante ASV-Fälle benötigen. Und zwar Schritt für Schritt – auch wenn Sie über keinerlei Vorkenntnisse verfügen.
Wie funktioniert Antragsstellung und ASV-Abrechnung nach §116b SGB V?
Für eine reibungslose Zulassung ist eine frühzeitige Teamplanung und die Auseinandersetzung mit den regional gültingen Anforderungen des Anzeigeprozesses notwendig. Für die ASV-Abrechnung über das Datenübermittlungsverfahren nach §301 müssen krankenhausseitig alle interdisziplinären Konsile des Behandlungsfalles von oftmals zwischen 8 und 15 Fachabteilungen, die an der ASV-Behandlung beteiligt sind, zusammengefasst abgerechnet werden. Grundlage ist eine Einzelleistungsabrechnung basierend auf dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Wir beginnen mit dem Aufbau des EBM für die ASV-Abrechnung von Grund auf, und widmen uns in diesem Webinar der Regelbestimmungen genauso, wie der Berechnung der Leistung des Kernteams und den Leistungen der Hinzuzuziehenden Teammitglieder wie Pathologie, Radiologie, Labor sowie der Abrechnung von Sachkosten in der ASV.
Sie lernen in diesem Webinar wie die abrechnungsfähige Leistung durch den ICD 10 mit Diagnosen gesichert werden müssen, und wo Abrechnungsbegründung obligate Voraussetzung sind, um die Leistungen erfolgreich durch zusetzen. Wir zeigen Ihnen die Umsetzung und Anwendung der Abschnitte des Appendix 1 und 2, den Bedingungen des Vorratsbeschlusses, bis hin zur Erstellung der ersten ASV-Rechnungen in Ihrer eigenen Verantwortung.
Themen des Webinars
- Die aktuelle G-BA-Beschlusslage zur ASV Hämatologie
- Von der Theorie zur Praxis: Hürden und Anforderungen bei der Anzeige
- Abrechnung im Fokus: Abrechnungslogik am Quartalsende
- Abrechnungswege und Fallstricke
- Ziffernkombinationen Zusatzleistungen und Zuschläge
- Sachkostenabrechnung und Sachkostenpauschalen, Sprechstundenbedarf
- Voratsbeschluss und GOÄ Abrechnung in der ASV
- Tipps zur Dokumentation und Leistungszuordnung
Strategische Einordnung:
- Wie Sie mit der ASV Hämatologie Ihr Leistungsportfolio sinnvoll erweitern
- welche Rolle spielen MVZ und KV Ermächtigung in der Zukunft
- Für wen ist das Webinar gedacht?
- Kliniken und Praxen, die sich erstmals mit der ASV Hämatologie befassen
- Einrichtungen, die ihr onkologisches Leistungsspektrum erweitern möchten
- Abrechnungsverantwortliche und medizinische Leitungen, die sichere Prozesse etablieren wollen
Dauer: 9 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Microsoft Teams online
Enthaltene Leistungen: Seminarunterlagen in digitaler Form, Teilnehmerzertifikat
Gebühr pro Person: 365,00 € zzgl. MwSt.
Dozentin: Ursula Klinger-Schindler, Geschäftsführung Ampac-Consulting, Nürnberg
Unsere besondere Expertise im Umgang mit Antragsstellungen und Umsetzungsprozessen der ASV ist darauf zurück zu führen, dass Frau Kinger-Schindler bereits im Jahr 2014 mit dem Berufsverband der rheumatologischen Akutklinik (Vorstand Herr Prof. Lakomek) den Entwurf der ASV Rheumatologie für den GBA erarbeitet hat. Patienten, die mit einer allogenen Stammzelltransplantation behandelt wurden, können künftig eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) in Anspruch nehmen. Auch diesen Entwurf der Weiterentwicklung der ASV hat Frau Klinger-Schindler von Beginn an für den GBA unterstützt. Die Konkretisierung ist am 26. Juni 2025 in Kraft getreten. Die Durchsetzung von 250 positiv beschiedenen ASV-Anzeigen bundesweit, mehr als 300 Fortbildungsveranstaltungen zur ASV und zwei Fachbücher zur ASV-Abrechnung, runden ihre Expertise ab.
Termin: 16.09.2025