1.
Okt.
2025

Webinar (kostenfrei): „Digitalisierungsabschlag 2025 – Risiko, Reputationsgefahr und Lösungswege“

  • Ökonomie

online


Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 1. Januar 2025 ist der Digitalisierungsabschlag in Kraft getreten gem. § 5 Absatz 3h KHEntgG sowie § 5 Absatz 7 BPflV. Krankenhäuser, die die Muss-Anforderungen der Fördertatbestände (FTB) 2 bis 6 nicht bis zum 31. Dezember 2024 nachweislich beauftragt haben, müssen mit einem Abschlag von bis zu 2 % pro stationären oder teilstationären Fall rechnen – unabhängig davon, ob Fördermittel für das jeweilige FTB bewilligt und ausgezahlt wurden oder nicht.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass Sanktionen erst ab 2027 greifen. Tatsächlich gilt der Abschlag bereits ab 2025 – zunächst bis 2026 auf die fristgerechte Beauftragung, anschließend auch auf Beauftragung und vollständige Nutzung. Die Abschläge werden rückwirkend erhoben.

Genau hier setzen wir an: In unserem Webinar zeigen wir, wie Sie Nachweislücken vermeiden, Stolpersteine rechtzeitig erkennen und Ihr Haus gezielt vor finanziellen, wie politischen Risiken absichern.

Webinar (kostenfrei): „Digitalisierungsabschlag 2025 – Risiko, Reputationsgefahr und Lösungswege“
• Mittwoch, 01. Oktober 2025, 15:00 – 16:00 Uhr
• Donnerstag, 09. Oktober 2025, 11:00 – 12:00 Uhr

Inhalte:

  • Aktuelle Rechtslage, Fristen und Prüfverfahren zum Digitalisierungsabschlag, Dokumentationspflichten und -beispiele
  • Fördertatbestände 2–6: Anforderungen im Überblick
  • Typische Stolpersteine – und wie Sie diese vermeiden (z. B. Konformitätserklärungen je Standort)
  • Handlungsempfehlungen zur Absicherung Ihrer Projekte und Nachweise

Zielgruppe:

Geschäftsführungen, Pflegedienstleitungen, Controlling, IT-Leitungen, KHZG-Projektleitungen
[Anmeldelink 01.10.2025]
[Anmeldelink 09.10.2025]

Details zu den betroffenen Fördertatbeständen:

  • FTB 2 – Patientenportale (inkl. Aufnahme-, Entlass- und Überleitungsmanagement, Patientenkommunikation während des Krankenhausaufenthaltes)
  • FTB 3 – Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
  • FTB 4 – Klinische Entscheidungsunterstützung
  • FTB 5 – Medikationsmanagement
  • FTB 6 – Digitale Leistungsanforderung (z. B. Labor, Radiologie)

Typische Risiken aus der Praxis:

  • FTB 4: Deckt Ihre Entscheidungsunterstützung auch pflegerische Anwendungen ab – oder ausschließlich ärztliche?
  • FTB 6: Ist die Übermittlung von Leistungsanforderungen und Terminfestlegungen (z. B. CTUntersuchungen) sowie deren Änderungen durchgängig automatisiert – bis hin zur Patientenkommunikation im Portal?
  • Fehlende Konformitätserklärungen Ihres berechtigten IT-Dienstleisters je FTB und Standort, wenn ein Förderbescheid standortübergreifend ergangen ist
  • Fehlende Meldung an den Kassenverband bis 31.12.2025, auch ohne Aufforderung (Meldung ist Bringschuld)
  • Verspätete Beantwortung von Nachfragen durch Kassenverbände

Solche Fehler führen schnell zu Abschlägen im hohen sechsstelligen Bereich oder mehr. Und wenn Sie als Geschäftsführer oder Vorstand in Pflegesatzverhandlungen Digitalisierungsabschläge akzeptieren müssen, schwächt das Ihre Position in Gremien wie dem Aufsichtsrat erheblich – insbesondere, wenn die eigentlichen Fachexperten (IT- oder KHZG-Leitung) gar nicht einbezogen waren. Hinzu kommen mögliche persönliche Haftungsrisiken.

Wir helfen Ihnen, diese Fehler zu vermeiden und Risiken – rückwirkend wie künftig – abzusichern.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme – und darauf, Ihnen zu zeigen, wie Sie finanzielle Risiken, kritische Rückfragen in Ihren Gremien und persönliche Haftungsrisiken vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Pieper
Geschäftführer

Webinar (kostenfrei): „Digitalisierungsabschlag 2025 – Risiko, Reputationsgefahr und Lösungswege“

Von:
1.10.2025
Zeit:
15:00 Uhr
Bis:
1.10.2025
Zeit:
16:00 Uhr
Format: online