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Gewalt gegen Helfende: Wer sind die Täter – und was passiert mit ihnen?

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) dokumentiert seit Jahren zahlreiche Gewalt- und Übergriffsereignisse in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und der Behindertenhilfe.

Inhalt des Artikels

    Michael Thieme
    Ärzt. Leiter Medizincontrolling BKJL, Inhaber medinfoweb.de

    Wenn sich persönlicher Stress plötzlich gegen Helfende richtet

    In der Adventszeit wünschen sich viele Menschen Ruhe, Kerzenlicht und ein bisschen Entschleunigung. In Notaufnahmen, Praxen und Rettungswagen sieht die Realität dagegen oft anders aus: volle Wartezimmer, Infektwellen, Personalmangel, Angehörige am Limit. In dieser Mischung kippt Frust immer häufiger in offene Aggression bis hin zu Gewalt gegen diejenigen, die eigentlich helfen wollen.

    Gleichzeitig stehen zwei Fragen im Raum, die in vielen Debatten zu kurz kommen:
    Wer sind die Täter und was passiert nach einem Übergriff überhaupt mit ihnen?

    Gewalt im Gesundheitswesen 2026 Zahlen, Trends und Folgen

    Krankenhäuser und Pflege

    Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) dokumentiert seit Jahren zahlreiche Gewalt- und Übergriffsereignisse in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und der Behindertenhilfe. Auswertungen der BGW und der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen, dass Beschäftigte regelmäßig verbale und körperliche Übergriffe erleben und ein erheblicher Teil diese Ereignisse als stark belastend empfindet. (BGW – Umgang mit Gewalt im Betrieb / DGUV-Information 207-025)

    Das aktuelle Krankenhaus-Barometer 2025 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigt: (Deutsche Krankenhausgesellschaft)
    (DKG – Übergriffe auf Klinikpersonal nehmen zu)

    • 66 % der Krankenhäuser berichten, dass die Zahl der Übergriffe in den letzten Jahren moderat oder deutlich zugenommen hat.
    • In 95 % der Krankenhäuser mit Notaufnahme wurden Übergriffe registriert.
    • Besonders betroffen sind Pflegekräfte; deutlich seltener richten sich Übergriffe primär gegen Ärzte.

    Die DKG bewertet diese Situation als „inakzeptabel“ und fordert unter anderem eine bessere Finanzierung von Schutzmaßnahmen sowie einen stärkeren strafrechtlichen Schutz von Klinikpersonal, angelehnt an Regelungen für Einsatzkräfte. (Deutsche Krankenhausgesellschaft)

    Parallel legen Leitfäden wie „Gewalt und Gewaltprävention im Krankenhaus“ der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) nahe, dass Gewalterfahrungen für viele Beschäftigte im Klinikalltag belastend „alltäglich“ geworden sind und betonen zugleich eine klare „Null-Toleranz“-Haltung gegenüber Gewalt als Teil der Unternehmenskultur. (kgnw.de) (KGNW / #sicherimDienst – Gewaltprävention im Krankenhaus)

    Zur Realität in vielen Einrichtungen gehört auch sexualisierte Belästigung. Beschäftigte berichten von anzüglichen Kommentaren, entwürdigenden Bemerkungen über Aussehen oder Kleidung, unerwünschten Berührungen bis hin zu gezielten Übergriffen. Besonders häufig betroffen sind Pflegekräfte und jüngere Mitarbeitende mit engem Patientenkontakt. Aus Scham oder Sorge vor negativen Folgen für die eigene Position werden viele dieser Vorfälle nicht offiziell gemeldet. Entsprechend hoch dürfte die Dunkelziffer sein.

    Zunehmend verlagert sich Gewalt gegen Helfende auch in digitale Räume. Ärztliche Praxen, Kliniken, Rettungsdienste und Behörden sehen sich immer häufiger mit Hasskommentaren, diffamierenden Online-Bewertungen, Drohungen per E-Mail oder in sozialen Netzwerken konfrontiert. Gerade bei politisch aufgeladenen Themen wie Corona, Impfen oder Migrationsfragen geraten Beschäftigte in den Fokus gezielter digitaler Kampagnen. Solche Angriffe treffen die Betroffenen auch außerhalb ihrer Arbeitszeit, lassen sich schwer kontrollieren und verstärken das Gefühl, dauerhaft exponiert zu sein. Einrichtungen sollten daher auch digitale Gewalt in ihre Gefährdungsbeurteilungen und Gewaltschutzkonzepte einbeziehen.

    Gewalt gegen Helfende trifft damit nicht nur das System, sondern vor allem die einzelnen Beschäftigten. Neben akuten körperlichen Verletzungen berichten viele Betroffene von anhaltender Anspannung, Schlafstörungen, Angst vor bestimmten Diensten oder Situationen und einem Gefühl von Ohnmacht. Wiederholte Vorfälle können zu langfristigen psychischen Belastungen bis hin zu Traumafolgen führen. In der Konsequenz reduzieren manche Beschäftigte ihre Arbeitszeit, wechseln den Arbeitsplatz oder steigen ganz aus ihrem Berufsfeld aus. Ein zusätzlicher Treiber für den ohnehin bestehenden Personalmangel.

    Arztpraxen und MVZ

    Auch in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren wird zunehmend von Gewalt berichtet. Eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag von Doctolib unter 1.008 Gesundheitsfachkräften zeigt: (Doctolib / YouGov – Gewalt im Praxisalltag)

    • Drei Viertel der Befragten waren in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal mit Gewalt oder Konfliktsituationen konfrontiert.
    • 66 % erlebten verbale Aggression und Beleidigungen.
    • 38 % berichteten von Bedrohungen.
    • 24 % erlebten körperliche Gewalt.

    Besonders jüngere Beschäftigte (25–34 Jahre) zweifeln nach Gewalterfahrungen deutlich häufiger an ihrer Berufswahl. Laut der vorliegenden Studie sind es in dieser Gruppe rund ein Drittel der Betroffenen. (Doctolib Pro – Deutschland)

    Polizei und Rettungsdienst

    Auch Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste berichten seit Jahren von zunehmenden Angriffen. Das Bundeskriminalamt erfasst diese Entwicklung im jährlichen Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte“. Für 2023 wurden laut Bundesinnenministerium mehr als 105.000 Polizisten als Opfer von Gewalttaten registriert – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr. (bmi.bund.de)(Quelle: BMI / BKA – Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte“)

    Die DGB-Initiative „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“ weist seit 2020 auf Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst hin – darunter auch Menschen in Behörden, Jobcentern, Kommunalverwaltungen und Justiz. (DGB-Initiative „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“)

    Gemeinsam zeichnen diese Daten ein deutliches Bild: Gewalt richtet sich zunehmend auch gegen diejenigen, die beruflich für andere sorgen, behandeln, retten, beraten oder Ordnung sichern.

    Wer sind die Täter? Ursachen und Muster von Aggression

    Wenn über Gewalt gegen Helfende in den Medien berichtet wird, werden die Täter oft abstrakt beschrieben: „ein Patient“, „ein Angehöriger“, „eine Gruppe alkoholisierter Jugendlicher“. Fachliteratur, Leitfäden der Unfallkassen und Berichte aus Kliniken zeigen jedoch ein differenzierteres Muster: (DGUV Publikationen)

    • Somatische Kliniken und Praxen: Häufig handelt es sich um überforderte, verunsicherte oder frustrierte Patienten und Angehörige, die in Stresssituationen verbal oder körperlich überreagieren. Auslöser sind dann eher strukturelle Probleme wie lange Wartezeiten, unklare Abläufe, Terminengpässe oder Kommunikationsfehler.
    • Psychiatrie, Gerontopsychiatrie, Demenzbereiche: Hier kann die Erkrankung selbst Aggressionen begünstigen, etwa durch Enthemmung, Orientierungsstörungen oder Wahn. Die Grenze zwischen „Täter“ und Patientenschutz verschwimmt, weil medizinische Ursachen und fehlende Steuerungsfähigkeit eine wichtige Rolle spielen.
    • Suchtmittel und Intoxikationen: Alkohol, Drogen oder Mischintoxikationen erhöhen das Risiko von Aggression in Notaufnahmen, auf Intensivstationen oder im Rettungsdienst.
    • Akute Krisen: Schwere Diagnosen, Trauer, psychische Ausnahmesituationen oder existenzielle Sorgen können zu Eskalationen beitragen, insbesondere, wenn Betroffene gleichzeitig das Gefühl haben, nicht verstanden oder nicht ernst genommen zu werden.
    • Ideologisch und politisch motivierte Angriffe: In Rettungsdienst, ambulanter Versorgung und Behörden werden immer wieder auch Vorfälle mit politisch extremistischen, staatsfeindlichen oder verschwörungsideologischen Motiven berichtet. So zum Beispiel im Umfeld von Demonstrationen oder im Nachgang der Corona-Pandemie. (ProRett)

    Die verfügbaren Studien erlauben keine einfache Rangfolge der „häufigsten“ Tätergruppen, machen aber deutlich: Gewalt gegen Helfende entsteht vor allem dort, wo hoher Stress, strukturelle Überlastung und individuelle Belastungssituationen zusammenkommen.

    Was passiert heute mit Tätern?

    Strafanzeigen und Strafrecht

    Grundsätzlich gelten für Übergriffe auf Beschäftigte im Gesundheitswesen die normalen Straftatbestände: etwa Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Je nach Schwere können Freiheitsstrafen verhängt werden.

    Bereits 2021 wurde das Strafgesetzbuch geändert: Seitdem sind Beschäftigte ärztlicher Notdienste und Notaufnahmen ausdrücklich in den besonderen strafrechtlichen Schutz einbezogen, den §115 StGB für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und bestimmte Hilfeleistende vorsehen.
    (BMG – „Schärfere Strafen bei Gewalt gegen Ärzte“, Änderung des § 115 StGB)

    Aktuell wird auf Bundesebene darüber hinaus an einer weiteren Verschärfung gearbeitet:

    • Das Bundesjustizministerium prüft, wie der strafrechtliche Schutz für Einsatz- und Rettungskräfte sowie Angehörige der Gesundheitsberufe weiter gestärkt werden kann. Ein Gesetzentwurf soll (Stand Sommer 2025) im Laufe des Jahres vorgelegt werden und baut auf einem Entwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften aus der vorangegangenen Legislaturperiode auf. (aerzteblatt.de)
    • Die Bundesärztekammer unterstützt diese Richtung und fordert einen klaren gesetzlichen Schutz aller Beschäftigten im Gesundheitswesen sowie härtere Strafen bei Übergriffen. Zusätzlich regt sie ein bundesweites Meldesystem an, um das tatsächliche Ausmaß der Gewalt sichtbar zu machen. (BÄK)

    In der Praxis wird nach einem Übergriff in vielen Einrichtungen zunächst intern entschieden, ob Strafanzeige gestellt wird. Dabei spielen unter anderem folgende Aspekte eine Rolle:

    • Schwere des Übergriffs (verbal, körperlich, mit oder ohne Verletzte)
    • Einsichtsfähigkeit der handelnden Person (z. B. bei Demenz, Delir oder akuten psychischen Krisen)
    • Haltung der Einrichtungsleitung und vorhandene Leitlinien zum Umgang mit Gewalt
    • Einschätzung, ob Mitarbeitende durch klare rechtliche Schritte gestärkt werden

    Studien und Erfahrungsberichte aus Kliniken und Behörden legen nahe, dass bei weitem nicht jeder Vorfall angezeigt wird. Insbesondere bei „alltäglichen“ verbalen Übergriffen oder bei Patienten mit eingeschränkter Steuerungsfähigkeit wird in vielen Fällen darauf verzichtet. Genaue Meldequoten sind derzeit jedoch nicht flächendeckend verfügbar. Ein Grund, warum Berufsverbände ein systematisches Meldesystem fordern.

    Arbeitsrechtliche und klinikinterne Konsequenzen

    Neben strafrechtlichen Verfahren können auch innerbetriebliche Maßnahmen folgen, zum Beispiel:

    • Hausverbote für wiederholt aggressive Personen
    • schriftliche Ermahnungen in Einrichtungen mit längerfristigen Betreuungsverhältnissen
    • Verlegungen oder besondere Schutzmaßnahmen auf Stationen
    • Anpassung von Besuchsregeln (z. B. bei Angehörigen, die Mitarbeitende massiv bedrohen)

    Leitfäden wie der KGNW-Ansatz oder DGUV-Handlungshilfen betonen, dass solche Maßnahmen transparent geregelt sein sollten – etwa in Gewaltschutzkonzepten mit klaren Zuständigkeiten, Dokumentationspflichten und standardisierten Abläufen. (Leitfaden: KGNW)

    Besonders wichtig ist dabei auch die Perspektive der Betroffenen: Gewaltvorfälle sind keine ‚Privatsache‘, sondern Ereignisse im Zusammenhang mit der Arbeit. Sie sollten grundsätzlich als Arbeits- oder Dienstunfall dokumentiert und der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse gemeldet werden, damit Ansprüche auf Leistungen gesichert sind. Bei besonders schweren Taten können zudem Leistungen nach dem Opferentschädigungsrecht in Betracht kommen. 

    Strafanzeigen oder innerbetriebliche Sanktionen ersetzen keine Nachsorge. Fachliche Empfehlungen sehen vor, dass Einrichtungen Angebote wie Erstbetreuung, Team-Debriefings, Supervision oder psychosoziale Unterstützung nach schweren Ereignissen vorhalten. (BGW Online-Handlungshilfe) Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalvertretungen und Mitarbeitervertretungen spielen dabei eine wichtige Rolle, um Betroffene auf diese Möglichkeiten hinzuweisen und sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

    Rechtlicher Schutz: Wie Deutschland Helfende besser schützen will

    Berufsverbände, Gewerkschaften und Fachgesellschaften diskutieren auf Basis der aktuellen Gewaltlage eine ganze Reihe von Forderungen (BÄKDKGDGB): 

    Der Marburger Bund Hamburg bestätigt nach einer stark beachteten Podiumsdiskussion die hohe Problemwahrnehmung zu Führung und Machtmissbrauch und berichtet von zahlreichen Rückmeldungen aus der Versorgungspraxis (marburger-bund.de). Betroffene Ärztinnen und Ärzte werden auf konkrete Wege verwiesen: zuerst Mitarbeitervertretungen wie Betriebs- oder Personalrat, zusätzlich juristische Beratung über den Berufsverband, die Teilnahme an den regelmäßigen Evaluationsumfragen der Ärztekammer sowie die Ärztliche Anlaufstelle gegen Diskriminierung. 

    • Klarer strafrechtlicher Schutz aller Helfenden:
      Aus Sicht von Ärzte- und Pflegevertretungen sollte medizinisches Personal, auch außerhalb von Notaufnahmen, ausdrücklich dem Kreis der „dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ zugeordnet werden, der bereits für bestimmte Einsatzkräfte gilt.
    • Bundesweites Meldesystem:
      Ziel ist, Gewalt gegen Helfende systematisch zu erfassen, Dunkelfelder zu verkleinern und Prävention gezielter finanzieren zu können.
    • Klare politische Botschaften:
      Gewalt gegen Helfende soll gesellschaftlich geächtet und als Angriff auf die Funktionsfähigkeit des Versorgungssystems verstanden werden.

    Auf gesetzlicher Ebene wurden in den letzten Jahren bereits Schritte unternommen (z. B. Ausweitung von § 115 StGB). Aktuell werden weitere konkrete Regelungen für einen flächendeckenden besonderen Schutz von Praxispersonal, Pflegekräften und anderen Helfern diskutiert. Einige befinden sich bereits im parlamentarischen Verfahren, doch ein umfassendes, flächendeckendes Schutzpaket für alle Berufsgruppen liegt noch nicht vor (Stand: Ende November 2025). (Deutscher Bundestag)

    Gewaltprävention im Krankenhaus und in Praxen: Wirksame Strategien

    Viele Elemente einer wirksamen Gewaltprävention sind fachlich beschrieben, werden aber laut Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und Krankenhausgesellschaften bei weitem nicht überall konsequent umgesetzt. (DGUV)

    Klare Strategie und Gewaltschutzkonzept

    Leitfäden wie der KGNW-Ansatz „Gewalt und Gewaltprävention im Krankenhaus“ oder DGUV-Handreichungen empfehlen: (Leitfaden KGNW)

    • eine eindeutige Grundsatzerklärung „Keine Toleranz gegenüber Gewalt“,
    • eine Gefährdungsbeurteilung, die Gewalt und Aggression ausdrücklich einschließt,
    • schriftliche Gewaltschutzkonzepte mit Zuständigkeiten, Meldewegen, Dokumentationspflicht und Nachsorgebausteinen,
    • regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung dieser Konzepte.

    Strukturelle und organisatorische Maßnahmen

    Praxis- und Klinikberichte zeigen, dass Gewalt oft an organisatorischen Schwachstellen entsteht. Entsprechend empfehlen BGW, DGUV und Doctolib-Studien unter anderem: (Handlungshilfe BGW Online)

    • gut sichtbare Informationen zu Abläufen, Wartezeiten und Entscheidungswegen,
    • realistische Terminplanung und transparente Kommunikation bei Verzögerungen,
    • bauliche Maßnahmen wie übersichtliche Wartebereiche, Fluchtwege, Rückzugsräume, Alarmsysteme,
    • technische Lösungen wie Ruf- und Alarmknöpfe, ggf. Videoüberwachung im rechtlichen Rahmen,
    • Personalkonzepte, die Alleinarbeit in Hochrisikobereichen möglichst vermeiden.

    Schulungen und Deeskalationen

    Zahlreiche Handlungsempfehlungen betonen die Bedeutung von Schulungen zum Umgang mit Aggression und Gewalt. Inhalte sind etwa: (Unfallkasse Berlin)

    • Erkennen von Frühwarnsignalen und Risikosituationen,
    • deeskalierende Gesprächsführung,
    • Teamabsprachen für den Ernstfall,
    • körperliche Eigensicherung und Verhalten bei akuter Gewalt,
    • Nachsorge und psychische Unterstützung nach Vorfällen.

    Die Doctolib-Umfrage zeigt, dass bereits mehr als die Hälfte der befragten Gesundheitsfachkräfte Deeskalationstrainings absolviert hat und viele weitere daran interessiert sind. (Doctolib Pro – Deutschland)

    Digitale Unterstützung und Prozessoptimierung

    Digitale Lösungen können strukturelle Stressfaktoren reduzieren. Sie ersetzen keine Präventionsstrategie, können diese aber sinnvoll ergänzen. Laut YouGov-/Doctolib-Studie sehen Gesundheitsfachkräfte großes Potenzial in: (Doctolib Pro – Deutschland)

    • Online-Terminbuchung und digitalem Terminmanagement,
    • automatischen Terminerinnerungen,
    • digitaler Patientenkommunikation und Vorab-Anamnese,
    • KI-gestützten Telefon- und Organisationstools.

    Weniger Chaos am Empfang, besser planbare Sprechstunden und transparente Kommunikation senken das Risiko, dass Unmut in Aggression umschlägt.

    Gesellschaftliche Verantwortung: Warum Gewalt gegen Helfende uns alle betrifft

    Gewalt gegen Helfende ist kein Randphänomen mehr einzelner „schlechter Tage“, sondern ein wiederkehrendes Risiko in vielen Bereichen der Daseinsvorsorge. Die verfügbaren Daten aus Krankenhäusern, Praxen, Polizei und öffentlichem Dienst machen deutlich: Ohne Gegenmaßnahmen droht die Kombination aus Fachkräftemangel und Gewaltbelastung Berufe unattraktiver zu machen, mit Folgen für die Versorgung aller. (DKI)

    Die Frage nach Tätern und Konsequenzen lässt sich daher nicht allein an Gerichte delegieren. Sie betrifft:

    • Politik, die rechtliche Rahmenbedingungen und Kampagnen gegen Gewalt gestaltet,
    • Einrichtungen, die sich klar schützend vor ihre Beschäftigten stellen und konsequent Prävention betreiben,
    • Gesellschaft und Medien, die das Bild vom „Dienstleister auf Knopfdruck“ hinterfragen und deutlich machen, dass hinter Uniform, Kittel oder Behördenarbeitsplatz ein Mensch steht.

    Gewalt gegen Helfende richtet sich letztlich gegen ein System, auf das jeder von uns angewiesen ist, im Krankenhaus, in der Arztpraxis, beim Rettungsdienst, in der Verwaltung oder bei der Polizei.

    FAQ: Gewalt gegen Helfende im Gesundheitswesen

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