
Krankenhausreform 2025 bringt neue Ordnung in die Kliniklandschaft
Die Krankenhausreform 2025 steht im Zentrum der aktuellen Krankenhauspolitik in Deutschland. Der Artikel ordnet die Reform, zeigt Hintergründe und skizziert, welche Aufgaben jetzt anstehen.
Inhalt des Artikels
- Politik
Ärzt. Leiter Medizincontrolling BKJL, Inhaber medinfoweb.de
Warum die Krankenhausreform 2025 als Wendepunkt gilt
Das bisherige DRG-System wirkte wie ein Taktgeber, der Kliniken zu immer höheren Fallzahlen antrieb. Die anstehende Krankenhausreform will dieses Prinzip durchbrechen: Künftig sollen sogenannte Vorhaltepauschalen die Finanzierung ergänzen. Diese honorieren die dauerhafte Bereitstellung notwendiger Strukturen und Leistungen – unabhängig von der tatsächlichen Fallzahl. Krankenhäuser erhalten damit eine Art „finanzielle Grundausstattung“, die die Versorgungssicherheit stärkt und den ökonomischen Druck, möglichst viele Fälle zu generieren, reduziert.
Im Rahmen der Krankenhausreform werden voraussichtlich 61 Leistungsgruppen eingeführt, die das medizinische Leistungsspektrum der Krankenhäuser strukturieren. Für jede Leistungsgruppe gelten verbindliche Mindestqualitätsanforderungen, die durch eine Rechtsverordnung auf Grundlage der Empfehlungen eines Leistungsgruppen-Ausschusses festgelegt werden. Nur Krankenhäuser, die diese Anforderungen erfüllen, dürfen die jeweilige Leistungsgruppe anbieten und abrechnen. In begründeten Ausnahmefällen – etwa zur Sicherstellung der Versorgung – kann von den Vorgaben abgewichen werden, in der Regel befristet und mit Auflagen zur Qualitätssteigerung.
Bundes Klinik Atlas
Der am 17. Mai 2024 gestartete Bundes-Klinik-Atlas ist nach Intention der Regierungskommision ein zentrales Element der Krankenhausreform und dient als digitales Schaufenster für Transparenz im Gesundheitswesen. Patientinnen und Patienten sowie einweisende Ärztinnen und Ärzte sollen bundesweit gebündelte und vergleichbare Informationen zu Leistungsangeboten, Qualitätsindikatoren und Komplikationsraten von Krankenhäusern erhalten.
Die rechtliche Grundlage bildet das Krankenhaustransparenzgesetz, das Krankenhäuser verpflichtet, struktur- und ergebnisbezogene Daten regelmäßig zu melden. Diese fließen automatisiert in den Atlas ein und ergänzen die Landeskrankenhauspläne um eine bundesweit einheitliche Informationsplattform.
Der Bundes-Klinik-Atlas wurde kurz nach seiner Einführung heftig und zu Recht kritisiert. Kliniken und Verbände bemängelten insbesondere die Aktualität der Fallzahlen sowie das Fehlen wichtiger Kontextparameter. Das BMG nahm Verbesserungen vor, doch das gesamte Projekt bleibt umstritten. Während Befürworterinnen und Befürworter mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten sehen, verweisen Kritiker auf bessere Alternativen und fordern klare Entscheidungen. Für die Kliniken bedeutet das Projekt in erster Linie einen unverhältnismäßigen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Das Schicksal des Bundes-Klinik-Atlas ist damit offen.
Leistungsgruppen und G-BA Mindestmengen sichern Qualität
Mit den Leistungsgruppen koppelt der Gesetzgeber verbindliche Struktur- und Prozessvorgaben an die Zuweisung von Versorgungsaufträgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) konkretisiert parallel die Mindestmengenregelungen für ausgewählte komplexe Leistungen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Mindestmengen, etwa in der onkologischen Chirurgie.
Übergangsfristen – in vielen Bereichen bis Ende 2025, in einigen spezialisierten Leistungsgruppen bis 2027 – erleichtern die Umstellung. Nach Ablauf dieser Fristen gilt: Wer die vorgeschriebenen Mindestmengen nicht erreicht, verliert die Berechtigung zur Abrechnung dieser Leistungen mit den Krankenkassen. Das Prinzip „Übung macht den Meister“ wird so zum verbindlichen Instrument der Qualitätssicherung.
Für Krankenhausplaner entsteht ein engmaschiges Netz aus verbindlichen Struktur-, Prozess- und Qualitätsmerkmalen. Leistungsgruppen bestimmen das Leistungsspektrum und die Anforderungen an Personal, Ausstattung und Organisation. Mindestmengen legen fest, wie häufig bestimmte Leistungen mindestens erbracht werden müssen. Kliniken, die diese Vorgaben nicht erfüllen, müssen Kooperationen eingehen oder auf die entsprechenden Leistungen verzichten.
Vorhaltepauschalen und Transformationsfonds stabilisieren die Finanzierung
Vorhaltepauschalen ergänzen das bisherige, stark auf Fallzahlen ausgerichtete Vergütungssystem (DRG). Sie sichern die Finanzierung von festen Kosten, etwa für Notfallstrukturen, Intensivbetten oder spezialisierte Labore, unabhängig von der tatsächlichen Patientenzahl. Besonders Grund- und Regelversorger in ländlichen Regionen werden dadurch entlastet. Das bisherige Konzept sieht vor, dass 60 % der Erlöse unabhängig von der Fallzahl als Vorhalteanteil gezahlt werden, 40 % bleiben leistungsgebunden.
Zwischenzeitlich soll die Einführung der Vorhaltefinanzierung mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) auf das Jahr 2028 verschoben werden un bleibt ein Zankapfel zwischen Politik und Kliniken.
Für die umfassende Modernisierung der Krankenhauslandschaft ist ab 2026 ein Transformationsfonds mit 50 Milliarden Euro vorgesehen, finanziert je zur Hälfte von Bund und Ländern. Im Bundestag wurde intensiv diskutiert, ob auch Beitragsgelder der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Finanzierung herangezogen werden dürfen. Letztlich wurde entschieden, dass der Transformationsfonds ausschließlich aus Steuermitteln von Bund und Ländern gespeist wird.
Die Mittel des Transformationsfonds sind für bauliche Modernisierungen, Digitalisierung und die Entwicklung sektorübergreifender Versorgungskonzepte bestimmt. So soll der Fonds die Kliniken in der kritischen Phase des Strukturwandels unterstützen, bis die neuen Vergütungsmodelle greifen.
Bürokratieabbau Gesundheitswesen schafft Freiräume
Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte verbringen täglich mehrere Stunden mit Dokumentationspflichten – verursacht durch gesetzliche, abrechnungsbezogene und interne Anforderungen. Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung empfiehlt daher, Berichts- und Prüfroutinen zu verschlanken und die elektronische Patientenakte (ePA) als zentrale Datendrehscheibe auszubauen. (Lesen Sie hierzu auch unseren neuen Artikel „Digitalisierung im Krankenhaus„!)
Konkret sollen Strukturprüfungen für Leistungsgruppen gebündelt, Mehrfacherfassungen vermieden und interoperable IT-Infrastrukturen geschaffen werden, um den Datenaustausch zu erleichtern. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten – eine der seltenen Stellschrauben, die sowohl die Versorgungsqualität als auch die Wirtschaftlichkeit im Krankenhaus verbessern können.
Perspektiven für Krankenhauspolitik und Planung
Die Krankenhausreform 2025 stellt eine große Herausforderung für das deutsche Gesundheitssystem dar, denn sie muss die Balance zwischen flächendeckender Versorgung und wirtschaftlichem Wettbewerb wahren. Krankenkassen warnen vor steigenden Beiträgen, Klinikverbände hingegen befürchten, dass durch die geplanten Standortkonzentrationen längere Anfahrtswege für Patienten entstehen könnten.
Trotz dieser Spannungen eröffnet die Reform die Möglichkeit, ein leistungsfähiges und qualitätsorientiertes Krankenhauswesen zu schaffen. Entscheidend für das Krankenhausmanagement ist, frühzeitig Leistungsgruppen systematisch zu analysieren, Finanzierungslücken durch gezielte Vorhaltepauschalen zu schließen und mithilfe von Daten aus dem Krankenhaus-Atlas die eigene Standortstrategie zu optimieren.
Die Krankenhausstrukturreform wirkt dabei wie ein Seismograf: Sie macht tiefgreifende strukturelle Veränderungen sichtbar und gibt den Krankenhäusern die Chance, sich rechtzeitig auf neue Herausforderungen einzustellen – bevor es zu gravierenden Erschütterungen im Versorgungssystem kommt.
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Erfüllt das Haus alle Kriterien für Mindestmengen und Strukturvorgaben? - Finanzierung durch Vorhaltepauschalen berechnen
Wo gibt es Lücken im künftigen Finanzierungssystem? - Standortstrategie aktualisieren
Ist eine Spezialisierung, Kooperation oder Umstrukturierung notwendig? - Daten für den Klinik-Atlas aufbereiten
Frühzeitig auf korrekte und vollständige Übermittlung achten.
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Häufige Fragen zur Krankenhausreform 2025
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