Thüringen fördert neun ländliche Kliniken mit fünf Millionen Euro
Fünf Millionen Euro fließen 2026 an Kliniken im ländlichen Thüringen, unabhängig von Defiziten. Möglich machen das Sicherstellungszuschläge, die ursprünglich an klare Strukturvorgaben gebunden waren. Durch die Krankenhausreform wird diese Bedingung nun aufgehoben. Krankenkassen schlagen Alarm, denn es fließt mehr Geld, doch der Qualitätsnachweis entfällt.
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Neun Krankenhäuser im ländlichen Thüringen erhalten im kommenden Jahr Sicherstellungszuschläge in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro. Diese pauschale Förderung kommt Häusern zugute, die als bedarfsnotwendig eingestuft sind und für die stationäre Grundversorgung unverzichtbar bleiben. Finanziert wird sie von gesetzlichen und privaten Krankenkassen gemeinsam. Je Standort sind bis zu eine Million Euro möglich.
Insgesamt werden in Thüringen sieben kinder- und jugendmedizinische Abteilungen, fünf Geburtshilfen sowie jeweils zwei internistische und chirurgische Fachbereiche unterstützt. Geförderte Einrichtungen sind unter anderem das Helios Klinikum Meiningen, die Thüringen Kliniken Saalfeld und das SRH Zentralklinikum Suhl.
Die Sicherstellungszuschläge existieren seit 2020 und gelten bundesweit für ausgewählte Standorte, die Versorgungslücken verhindern. Insgesamt stehen im kommenden Jahr 79 Millionen Euro zur Verfügung, ein Plus von 18,8 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Kritik äußert der GKV-Spitzenverband an den neuen Förderkriterien der Krankenhausreform. Ab 2026 entfällt die Pflicht zur nachgewiesenen Basisnotfallversorgung, etwa einer zentralen Notaufnahme oder sechs Intensivbetten. Die Kassen befürchten dadurch eine Entwertung der Zuschläge, da künftig Fördermittel fließen, ohne dass strukturelle Mindestanforderungen erfüllt sein müssen. Aus Sicht der Kostenträger droht ein Qualitätsverlust bei gleichzeitiger Ausweitung der Finanzhilfen.
antennethueringen.de

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