TK zur geplanten Stichprobenprüfung – Bürokratieaufbau statt Bürokratieabbau
Die Techniker Krankenkasse kritisiert die Einführung eines Stichprobenverfahrens bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen als ineffizient und teuer und plädiert für die Beibehaltung der bisherigen Einzelfallprüfung zur Sicherung der Abrechnungsgenauigkeit und zum Bürokratieabbau.
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Die Techniker Krankenkasse kritisiert die Einführung eines Stichprobenverfahrens bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen als ineffizient und teuer und plädiert für die Beibehaltung der bisherigen Einzelfallprüfung zur Sicherung der Abrechnungsgenauigkeit und zum Bürokratieabbau.
Die Techniker Krankenkasse (TK) lehnt die geplante Umstellung von der Einzelfallprüfung auf eine Stichprobenprüfung bei der Krankenhausabrechnung ab, wie sie im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) ab 2027 vorgesehen ist. Die TK argumentiert, dass das derzeitige System durch die höheren Prüfquoten bereits effizient sei und zu einer deutlichen Reduzierung der Rückzahlungen geführt habe. Eine Umstellung auf ein Stichprobenverfahren würde einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen, die Abrechnenden unnötig belasten und die Justiz überfordern. Zudem gefährdet das neue Prüfverfahren die für die Krankenhausplanung und Qualitätssicherung notwendige Datenqualität…
tk.de
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