Tod eines 84-Jährigen in Duisburg: Amtsgericht stellt Verfahren gegen Ärztin gegen Auflage ein
Ein 84-jähriger Intensivpatient stirbt, weil sein neu angeschlossenes Beatmungsgerät nicht eingeschaltet ist. Das Amtsgericht Duisburg beendet das Verfahren gegen eine Ärztin wegen fahrlässiger Tötung gegen Zahlung einer Geldauflage…
- QM
Am Amtsgericht Duisburg stand der Tod eines 84-jährigen Patienten im Fokus. Der Mann war Anfang Januar 2022 mit schwerer Atemnot in die Helios-Kliniken St. Johannes eingeliefert worden. Nach einem Herzstillstand stabilisierte ihn das Team zunächst.
Der Patient hatte für den Fall eines weiteren Herzstillstands eine Wiederbelebung ausgeschlossen. Am 17. Januar verlegte das Pflegepersonal ihn innerhalb der Intensivstation. Grund war eine Infektion im Nachbarbett. Zwei Pflegekräfte schlossen ihn an ein anderes Beatmungsgerät an.
Kurz nach dem Wechsel verschlechterte sich sein Zustand deutlich. Später stellte ein Oberarzt fest, dass das Gerät zwar eingestellt, aber nicht eingeschaltet war. Der Patient starb.
Die Staatsanwaltschaft warf einer Ärztin fahrlässige Tötung vor. Sie arbeitete erst seit acht Wochen auf der Intensivstation. Ein medizinischer Sachverständiger erklärte, sie hätte den Fehler durch sorgfältiges Abhören des Brustkorbs erkennen können. Zugleich verwies er auf ihre geringe Erfahrung in der Intensivmedizin.
Die beteiligten Pflegekräfte verweigerten die Aussage. Gegen sie stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig ein. Das Gericht berücksichtigte die besonderen Umstände und beendete das Verfahren gegen die Ärztin gegen Zahlung einer Geldbuße. Zur Höhe der Summe enthält der Bericht keine Angaben.
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