Tödlicher Brand in Pforzheimer Klinik: Gericht erwägt Einstellung des Prozesses

Nach dem Brandtod eines fixierten Patienten in einem Pforzheimer Krankenhaus hat das Landgericht Karlsruhe das Strafverfahren gegen zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte vorläufig eingestellt. Die Nebenklage protestiert…

6. März 2026
  • QM

Das Landgericht Karlsruhe hat das Strafverfahren zum Tod eines fixierten Patienten in einem Pforzheimer Krankenhaus vorläufig eingestellt. Zwei Ärztinnen oder Ärzte sowie zwei Pflegekräfte müssen Geldauflagen zwischen 2.300 und 5.000 Euro zahlen. Erst nach vollständiger Zahlung gilt das Verfahren endgültig als beendet.

Der 58-jährige Patient starb im Mai 2023. Er war in einem Raum neben der Notaufnahme mit Gurten fixiert. Nach Angaben der Anklage versuchte er, sich mit einem Feuerzeug aus den Gurten zu befreien. Dabei gerieten Matratze und Kleidung in Brand. Das Personal konnte das Feuer nicht rechtzeitig löschen. Zum Zeitpunkt des Brandes befanden sich die beiden angeklagten Pflegekräfte laut Darstellung in einer Zigarettenpause.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Beschuldigten fahrlässige Tötung vorgeworfen. Gegen einen Arzt richtete sich zusätzlich der Vorwurf der Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Dieser Vorwurf ließ sich aus Sicht der Kammer im Verlauf des Verfahrens voraussichtlich nicht aufrechterhalten. Auch die individuelle Schuld der Beteiligten bewertete das Gericht als gering.

Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der überwiegende Anteil der Verantwortung beim verstorbenen Patienten liege. Nach Einschätzung der Kammer erfolgte die medizinische Versorgung grundsätzlich korrekt.

Die Nebenklage kritisiert die geplante Einstellung des Verfahrens scharf. Der Anwalt der Angehörigen kündigte weitere straf-, dienst- und zivilrechtliche Schritte an, falls das Verfahren endgültig beendet wird.

Quelle:
stuttgarter-nachrichten.de

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