Über 30 Böllerverletzte im ukb: Ärztekammer Berlin verlangt Verbot von privatem Feuerwerk

Nach über 30 Personen mit Böllerverletzungen im BG Unfallkrankenhaus Berlin in der Silvesternacht 2025/2026 fordert die Ärztekammer Berlin ein bundesweites Böllerverbot…

22. Oktober 2026
  • Politik

Die Ärztekammer Berlin fordert ein bundesweites Verbot von privatem Feuerwerk, weil Böller jedes Jahr schwere Verletzungen verursachen und die Notaufnahmen stark belasten.

In Berlin werden jährlich Dutzende Menschen durch Böller zum Teil schwer verletzt oder dauerhaft verstümmelt, darunter viele Kinder. Im BG Unfallkrankenhaus Berlin (ukb) wurden in der Silvesternacht 2025/2026 über 30 Personen mit Böllerverletzungen behandelt, darunter mehrere schwerverletzte Kinder. In den Tagen danach wurden weitere 25 Hand- und Brandverletzte zur plastisch-chirurgischen Versorgung ins ukb verlegt. Einige Patienten haben Finger verloren oder dauerhafte Augenschäden erlitten. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe sind rund 40 Prozent der Opfer von Augenverletzungen an Silvester Kinder und Jugendliche.

Dr. med. Kathleen Chaoui, Vizepräsidentin der Ärztekammer Berlin, betont, dass Knall-Traumata häufig sind. Diese können zu dauerhafter Hörminderung oder Tinnitus führen.

Beim Jahreswechsel 2025/2026 kam es erneut zu teils erheblichen Angriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte, vor allem durch Beschießen oder Bewerfen mit pyrotechnischen Gegenständen. Über 30 Polizeikräfte wurden verletzt, zwei davon so schwer, dass sie stationär aufgenommen werden mussten. Krankenwagen mussten in der vergangenen Silvesternacht insgesamt 971-mal ausrücken, nach Aussage der Feuerwehr ein neuer Rekord.

Die Ärztekammer Berlin appelliert an die Innenminister, auf ihrer Konferenz im Dezember 2026 eine kommunale Öffnungsklausel für Silvesterfeuerwerk zu beschließen. Mit dieser Klausel könnten Bundesländer und Kommunen eigenständig und umfassend Verbote für privates Silvesterfeuerwerk erlassen. PD Dr. med. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin, plädiert zwar für ein vollständiges bundesweites Böllerverbot, sieht die Klausel jedoch als guten ersten Schritt. Die Ausweitung der Verbotsbereiche sei sinnvoll, reiche aber nicht aus.

Quelle:
aekb.de

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