UKE zahlt Millionen nach verzögerter Hirntumor-Operation: Landgericht Hamburg verurteilt Klinik zu lebenslangen Pflegeleistungen

Das UKE muss nach einem groben Behandlungsfehler aus dem Jahr 2011 neben bereits gezahltem Schmerzensgeld nun weitere Millionenbeträge für Verdienstausfall und Pflegekosten leisten…

21. Juli 2026
  • QM

Rund 15 Jahre nach einem groben Behandlungsfehler muss die Haftpflichtversicherung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) einem heute 29-jährigen Schwerstbehinderten lebenslange Pflege- und Verdienstausfallzahlungen leisten. Das Landgericht Hamburg hat die Gesamtforderungen auf potenziell mehr als drei Millionen Euro beziffert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der damals 13-jährige Patient war 2011 mit einem Hirntumor ins UKE eingeliefert worden. Das Gericht sah sofortigen Operationsbedarf, dennoch wurde der Eingriff zunächst verschoben. Der Gesundheitszustand des Jungen verschlechterte sich erheblich. Nach einer Notoperation blieben schwere neurologische Schäden zurück. Der Mann ist dauerhaft pflegebedürftig und wird von seiner Familie betreut.

Im ersten Verfahren 2021 stellte das Landgericht einen groben Behandlungsfehler fest und verurteilte das UKE zur Zahlung von 450.000 Euro Schmerzensgeld. Das neue Urteil regelt die finanziellen Folgeschäden. Die Haftpflichtversicherung zahlt zunächst 351.000 Euro für bereits entstandenen Verdienstausfall und Pflegekosten. Hinzu kommen monatlich 1.800 Euro Verdienstausfall bis Juni 2064 sowie lebenslang monatlich 5.036 Euro für die Pflege.

Für die Berechnung des Verdienstausfalls schätzte das Gericht die hypothetische Berufslaufbahn des Patienten. Unter Berücksichtigung seiner schulischen Entwicklung und der beruflichen Entwicklung seiner Familienmitglieder kam es zu dem Ergebnis, dass er voraussichtlich einen mittleren Schulabschluss und eine Ausbildung zum Werkzeugmechaniker abgeschlossen hätte.

Laut Anwalt Malte Oehlschläger dürften sich die Gesamtansprüche der Familie auf deutlich mehr als drei Millionen Euro belaufen. Ein weiteres Verfahren ist möglich, falls keine außergerichtliche Einigung mit der Haftpflichtversicherung erzielt wird. Das UKE hatte die Abweisung der Klage beantragt und äußerte sich zum Urteil nicht.

Quelle:
t-online.de

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