UKGM begrüßt Initiative der Wissenschaftsminister zur finanziellen Nachbesserung des Corona-Hilfspakets für Uniklinika und Maximalversorger

5. Februar 2021
  • Ökonomie
  • Politik

„Es ist ein sehr motivierendes und Mut machendes Zeichen, dass hier Frau Staatsministerin Angela Dorn für das Land Hessen zusammen mit allen ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Wissenschaftsministerin aller Bundesländer gesetzt hat“, sagt Dr. Gunther K. Weiß, Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Hinweis auf einen Brief der 16 Länderministerinnen und -minister für Wissenschaft und Kunst an Bundesgesundheitsminister Spahn, in welchem sie auf die besondere Rolle der Uniklinika und anderer Maximalversorger in der momentanen Coronavirus-Pandemie aufmerksam und sich für finanzielle Nachbesserungen des Corona-Hilfspakets stark machen.

Die Geschäftsführung des UKGM bedankt sich für diese Initiative und die fundierte Darstellung der herausfordernden Situation der Universitätskliniken in der Bewältigung der Pandemie sowie die wertschätzende Unterstützung in Bezug auf die Forderungen der Universitätskliniken nach einem besseren finanziellen Ausgleich der damit verbundenen wirtschaftlichen Sonderbelastungen.

„Wir hoffen, dieser überparteiliche Konsens führt dazu, dass sich auch Herr Bundesminister Spahn diesem Vorschlag zur finanziellen Absicherung unseres und anderer vergleichbarer Häuser anschließt“, so Dr. Weiß.

Die neun Forderungen der Länderminister für Wissenschaft und Kunst:

  1. Die aktuell gültigen Ausgleichspauschalen sollten bis mindestens Ende März 2021 verlängert werden.
  2. Die aktuelle Staffelung der Ausgleichspauschalen sollte angepasst werden, sodass alle Universitätskliniken und Maximalversorger eine Pauschale i. H. v. 760 € erhalten.
  3. Die 7-Tages-Inzidenz von über 70 je 100 000 Einwohner des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt als ein Kriterium für den Anspruch auf Ausgleichszahlungen sollte für Universitätskliniken und Maximalversorger gestrichen werden. Diese Kliniken übernehmen Patientinnen und Patienten mit besonders schweren COVID-19-Verläufen aus der Region und sogar anderen Nachbarländern, sodass die Kopplung an den lokalen Inzidenzwert für sie nicht adäquat ist.
  4. Universitätskliniken und Maximalversorger sollten bei Abrechnung von Fällen mit COVID-19-Versorgung einen Zuschlag für jeden Belegungstag erhalten, um die erhöhten Aufwendungen und die entgangenen Einnahmen auszugleichen. Insbesondere diese Kliniken verzeichnen durch das veränderte Behandlungsspektrum hohe Erlösausfälle.
  5. Zur Kompensation coronabedingter Erlösrückgänge wurde mit dem Krankenhauszukunftsgesetz eine Regelung innerhalb des § 21 KHG aufgenommen. Eine entsprechende Regelung für Erlösrückgänge im Jahr 2021 sollte bereits jetzt gesetzlich verankert werden, um allen Krankenhäusern Planungssicherheit zu geben. Hierbei sollten nicht nur das (teil-)stationäre Leistungsgeschehen berücksichtigt werden, sondern explizit auch der ambulante Bereich, welcher insbesondere an den Universitätskliniken einen wesentlichen Anteil an den Erlösen aus der Krankenversorgung einnimmt.
  6. Ausgangsgrundlage für das Budget 2021 sollte die Budgetvereinbarung 2019 zzgl. Veränderungswert sein.
  7. Zusätzlich muss ein Anspruch auf einen nachträglichen krankenhausindividuellen Ausgleich für krisenbedingte Mehrkosten, die nicht durch das Budget 2021 abgegolten sind, gesetzlich verankert werden.
  8. Der Pflegeentgeltwert in Höhe von 185 € sollte als Liquiditätsstütze beibehalten werden.
  9. Das 5-Tage-Zahlungsziel der Krankenkassen für die Begleichung von Krankenhausrechnungen sollte dauerhaft beibehalten werden.

Brief der 16 Minister/innen an BM Spahn vom 28. Januar 2021 … hier

Quelle:

ukgm.de


Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.